DPMA: Thema Akteneinsicht

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zum Thema Akteneinsicht.

Akteneinsicht – warum?
Die Akteneinsicht kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um den genauen Wortlaut eines Prüfungsbescheids oder die Begründung zu einem Einspruch oder Widerspruch in der Akte einzusehen.

Sie können Akteneinsicht beantragen, sofern die gewünschte Akte

jedermann zur Einsicht frei steht
oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.


Welche Akten stehen jedermann zur Einsicht frei?

Die Einsichtnahme in folgende Akten ist kostenfrei möglich:

Patentanmeldungen nach der Offenlegung (vgl. §31 PatG)
Gebrauchsmuster (§8 Abs. 5 GbmG) mit der Eintragung
Marken (§62 MarkenG) mit der Eintragung
Geschmacksmustern (§22 GeschmMG) ebenfalls mit der Eintragung
Akten von Verfahren, die beim Bundespatentgericht anhängig sind

Quelle: DPMA

Das Logo für die WM 2014

Die FIFA plant langfristig. Ein paar Wochen vor Beginn der aktuellen WM in Südafrika wurde das Logo für die WM 2014 in Brasilien beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet.

Markennummer: 8989402

Anmeldedatum 29.03.2010
Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Markennummer: 8989601

Anmeldedatum 29.03.2010
Nizzaklassen: 29, 30, 32

Eine weitere Variante findet sich im Register der schweizer Marken.

Markennummer: CH53041/2010

Anmeldedatum 25.03.2010
Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Quelle: HABM, IGE

Einen Hinweis auf die Farbgebung des Logos findet sich im brasilien Magazin.