Cousteau

Am heutigen Tage hätte der französische Meeresforscher Jacques-Yves Cousteau seinen 100. Geburtstag feiern können.

Cousteau und sein Forschungsschiff Calypso erlangten in Deutschland besonders durch die Fernsehserie “Geheimnisse des Meeres” Berühmtheit.
Cousteaus Markenzeichen war die rote Wollmütze, die sich heute überall auf der Website der Cousteau Society findet.

Die Cousteau Society besitzt auch die Rechte an diversen eingetragenen Cousteau Markenzeichenzeichen – die rote Wollmütze ist leider nicht registriert – unter anderem an “COUSTEAU”, “COMMANDANT COUSTEAU”, “COUSTEAU FOUNDATION”, “CALYPSO” und den Wort-/Bildmarken


(EU Marke 4399879)


(EU Marke 4408845)

Quelle: HABM

Die Alcyone ist das zweite Forschungsschiff des französischen Ozeanographen Jacques-Yves Cousteau. Dieser ließ Anfang der 1980er Jahre das Rotorschiff, das eine Kombination aus Segelschiff und Motorschiff darstellt, planen und bauen. Die Alcyone ging 1985 auf Jungfernfahrt und ist immer noch für die Cousteau Society unterwegs.

Quelle: Wikipedia

BPatG: GELBE SEITEN

27 W (pat) 211/09

Leitsatz:

GELBE SEITEN

1. Zur Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über die Löschung einer kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Marke.

2. Zu den Anforderungen an den Nachweis eines beschreibenden Gehalts eines in einer Marke enthaltenen Begriffs (hier: Gelbe Seiten).

3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verkehrsbefragungen, welche für eine gleichlautende früheren Marke durchgeführt wurden, als Nachweis der Verkehrsdurchsetzung einer später angemeldeten Marke.

4. Zu den die subjektiven Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG betreffenden tatsächlichen Voraussetzungen.

5. Eine Löschung der Marke “Gelbe Seiten” kommt nicht in Betracht, weil der Marke zum Eintragungszeitpunkt (hier 1998) weder die erforderliche Unterscheidungskraft fehlte noch sie freihaltungsbedürftig war; darüber hinaus hatte die Anmelderin auch nachgewiesen, dass sie im Verkehr durchgesetzt war; schließlich gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine Bösgläubigkeit der Anmelderin. Bei dieser Beurteilung spielt es keine Rolle, ob die Anmelderin zu einem früheren Zeitpunkt eine Monopolstellung innehatte, was allerdings auf dem betroffenen Waren- und Dienstleistungssektor (Branchenverzeichnisse) auch nicht der Fall war.

Quelle: Bundespatentgericht