Domainrecht – top aktuell

Domainrecht – top-aktuell, „aus der Praxis für die Praxis“ – für Juristen wie Nichtjuristen ein guter Leitfaden

Dieses kompakte, sehr aktuelle und auf die Praxis ausgerichtete Dossier soll keine detailreichen Ausführlichkeiten geben, sondern einen optimalen Überblick über aktuelle Entwicklungen, die neusten Urteile, die Bewertung derselben und die Einordnung der letzten wichtigen Entscheidungen in das bisherige rechtliche Umfeld. Es richtet sich an juristisch Bewanderte sowie an den rechtlichen Laien und ist für beide absolut verständlich. Neben der rechtlichen Betrachtung der Domains wird auch eine wirtschaftlich orientierte Strategie empfohlen, um erfolgreich im Internet zu agieren.

Quelle: ruw

Fazit: Kaufen!

Achtung! Diese Marke verstößt gegen die guten Sitten

Disclaimer: Die nachfolgend dargestellt Grafik verstößt nach höchstpatentrichterlicher Auffassung gegen die guten Sitten und sollte nicht von Minderjährigen, labilen Persönlichkeiten oder völlig unvorbereitet wahrgenommen werden.

Zur mentalen Einstimmung empfehle ich die Rezeption einiger Stücke deutschen Punkrocks.

Continue reading “Achtung! Diese Marke verstößt gegen die guten Sitten”

Google: Freigabe von Markennamen heizt die Preise an

So profitiert immerhin eine Partei von den kürzlich in Kraft getretenen Markenrichtlinien für Google AdWords.

Seit dem 14. September ist das Buchen fremder Markennamen als Keyword für Adwords-Werbeanzeigen auch in Deutschland offiziell von Google freigegeben. Seitdem hat sich der Cost-per-Click (CPC) von Brand-Keywords sukzessiv um 20 bis 25 Prozent erhöht und lag teilweise sogar ein Drittel über den Normalwerten.

Quelle: business-on.de

Sonntagslinks

Rechtsstreit beigelegt: Hilton einigt sich mit Hallmark

“Geschmackstage 2010” – Deutsches Patent- und Markenamt präsentiert elektronische Sinnessensorik

Jimmy Jump

BPatG: Keine Bösgläubigkeit bei ähnlicher Markenanmeldung, wenn zuvor die identische Marke wie bei einem Konkurrenten benutzt wurde

Feldzug gegen Produktpiraten

Neue Formulare zur Änderung von Namen und Anschriften sowie der Angaben zum Vertreter

EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-235/09 – Benutzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke

Facebook-DAX: Adidas ist am wertvollsten

Zalando vs. Calando

Mehrere Millionen Euro lässt sich die Firma die TV-Auftritte kosten. Man sollte meinen: Wer so viel Geld in die Hand nimmt, hat die Rechte an seinem Markennamen hieb- und stichfest prüfen lassen. Doch offenbar hat Zalando geschlampt. Der Schuh-Händler hat im Internet eine Art Zwillingsbruder. Der nennt sich Calando und ist weitgehend unbekannt.

Quelle: WELT

Im Markenregister des DPMA findet sich die Wortmarke “Calando” unter der Registernummer 30006470 mit Priorität vom 27.01.2000. Beansprucht wird der Markenschutz in den Klassen 16, 25, 35, 38, 41, 42.

Zalando weist für die Nizzaklassen 18, 25, 35 eine Priorität vom 03.09.2008 auf. Inwiefern die älteren Calando Markenrechte rechtserhaltend benutzt wurden, wird sich im Rahmen der Auseinandersetzung sicher zeigen.