Äpfel Marke Apple

Apple hat einen besonders breiten Antrag auf Eintragung seiner Hauptmarke gestellt. Das Formular, das für den Namen “Apple” gilt, deckt insgesamt 42 von 45 möglichen internationalen Markenklasse ab. Darunter findet sich auch allerlei Skurriles, wie Patently Apple unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen europäischen Behörden meldet: Markenklasse 004 beispielsweise (“Industrieöle und Schmiermittel, Treibstoffe”), 017 (“Gummi und Isolierungsmaterialien”) oder 012 (“Fahrzeuge, elektronische Komponenten für Autos”).

Quelle: heise

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt führt die Markenanmeldung vom 03.03.2011 unter der Markennummer 009783978.

Ausgelassen wurden lediglich die Nizzaklassen 13 (Schusswaffen und Sprengstoff), 19 (Baumaterialien nicht aus Metall) und 34 (Tabak- und Rauchwaren). Ob der Markenantrag in den Lebensmittelklassen 29, 30, 31, 32 und 33 schutzfähig ist darf stark bezweifelt werden. Zumal im Verzeichnis der Waren in Bezug auf die Lebensmittel keinerlei Einschränkungen gemacht werden.

So enthält Klasse 31 beispielsweise auch frisches Obst und lebende Pflanzen. Klasse 32 enthält die Fruchsäfte, Nizzaklasse 33 die Obstbrände, Klasse 29 die konservierten Früchte und Klasse 30 den Apfelkuchen – jeweils Waren für die Apple nicht schutzfähig sein kann.

3,7 Mrd. EUR – LVMH übernimmt Bulgari

Arnault hat in seinem Konzern bereits mehr als 50 Marken eingesammelt – vom Taschenspezialisten Louis Vuitton über Modelabels wie Kenzo und Christian Dior bis zu den Champagnermarken Moët & Chandon und Veuve Cliquot. Mit dem Kauf von Bulgari sichert sich LVMH nun eine Schmuck- und Uhrenmarke von Weltrang. Denn die fehlte bisher im Portfolio.

Quelle: Welt

Die bekannte Wort-/Bildmarke


ist europaweit unter der Registernummer 1510866 beim HABM registriert. Mit Priorität vom 16.02.2000 genießt die Marke Schutz in den Klassen 14, 35, 41 und 42.

Völlig gaga!

Lady Gaga gegen “Baby Gaga”

Gaga ist laut Duden eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Zustand “nicht recht bei Verstand”. Das kann man sowohl von der Künsterlin Lady Gaga, wie auch von den Erfindern einer Eiscreme aus Muttermilch sagen. Dennoch sieht die Sängerin ihre Markenrechte verletzt.

Quelle: n-tv

Trotz insgesamt zweier eingetragener Marken und vier Markenanmeldungen beim USPTO lassen sich keine Markenrechte im Lebensmittelbereich für das Kennzeichen “Lady Gaga” finden. Auch auf den Markenschutz in der Klasse 43 (Verpflegung) hat die Künsterin bisher verzichtet. Insofern möglicherweise dünnes Eis, auf das man sich hier bewegt.

Auch in Europa ist “Lady Gaga” im Markenregister zu finden. Mit Priorität aus dem März 2010 wird der Schutz für die Nizzaklassen 03 und 14 (Registernummer: 8923864) und 09, 16, 18, 25 und 41 (Registernummer: 9568247) beansprucht.

Schweiz: Red Bull vs. GRUENBULL

Eine Wahlkampfaktion der Grünen im schweizer Wahlkreis Gelterkinden stößt dem österreichischen Energydrinkproduzenten Red Bull sauer auf.

Die Gelterkinder Ortssektion der Grünen will die Wählergunst mit «Gruenbull» erkaufen. So nennen sie ihren Bio-Apfelmost, den sie als Wahlwerbung im Dorf verschenken. Das Trittbrettfahrergetränk stösst dem Energydrink-Fabrikanten Red Bull sauer auf. «Aus Gründen des Markenschutzes kann Red Bull eine solche Aktion nicht akzeptieren», teilte das Unternehmen den Grünen Baselland gestern mit. Red Bull fordert die Partei auf, die Aktion bis zum 9.?März abzubrechen, sonst würden rechtliche Konsequenzen drohen. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Quelle: 20min.ch

Wenn ich mir den Stier auf www.gruenbull.ch ansehe, hätte ich mich auch über einen Markenstreit mit dem Brandyhersteller Osborne nicht gewundert.

Internationale Registrierung

Registernummer: 758711
Schutz in: Schweiz, Kuba, Island, Norwegen, Russland
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33, 35, 38, 42
Inhaber: GRUPO OSBORNE, S.A.,

Quelle: WIPO