125 Jahre Auto: Am Anfang war der Dampf
PlayStation Emulator: Aus Android Market gelöscht
Schielendes Opposum im Dialekt
Apple stichelt gegen Amazons Appstore
Hinweis: Abmahnungen wegen “STFU”
markenrechtliches Sammelsurium
Lang hat’s gedauert, seit wenigen Wochen ist es endlich wahr: Storch Heinar hat endgültig den Prozess gegen “Thor Steinar” gewonnen. Die Heulsusen von der Gegenseite waren nämlich zu guter Letzt noch gegen die Höhe des Streitwertes in Widerspruch gegangen und sind nun in zweiter Instanz endgültig gescheitert. Es folgt eine Chronologie des ganzen Rechtsstreites…
Quelle: Endstation-Rechts.de
Nach jahrelangem Streit ist der Inhaber der Rechte am Markennamen “Bafana Bafana” erstmals bereit, mit dem südafrikanischen Fußballverband SAFA über den Verkauf der Markenrechte zu verhandeln. Nach einem Bericht der “Cape Times” sind dafür 33 Millionen Rand (etwa 3,4 Millionen Euro) im Gespräch.
Quelle: rp-online.de
Für das Gebiet der Europäischen Union war der südafrikanische Fußballverband dann allerdings schneller. Im Jahr 1997 wurde die Wortmarke BAFANA BAFANA (Registernummer 664904) bei Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet. Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 28, 32, 38, 39 und 41.
Das HABM hat ein Video für YouTube gedreht, um der breiten Öffentlichkeit die Vorteile des Gemeinschaftsmarkenschutzes vor Augen zu führen. Das Video wurde vom HABM selbst erdacht und mit Laienschauspielern gedreht.
António Campinos, der Präsident des HABM, bezeichnete das Video als ein gutes Beispiel dafür, wie ein Blick über den Tellerrand dazu beitragen kann, eine ernste Nachricht auf eine amüsante Art und Weise zu vermitteln.
Quelle: HABM
Auf die “Trademarker” (24 W (pat) 33/10) Entscheidung des Bundespatentgerichts weist Class 46 hin.
Der Markenanmeldung “Trademarker” wird für die Waren und Dienstleistungen
„Klasse 16: Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Broschüren, Magazine;
Klasse 35: Dienstleistungen eines Steuerberaters, Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers;
Klasse 42 (nach heutiger Klasseneinteilung Klasse 45):Rechtsberatung und -vertretung, Vertretung Dritter in gerichtlichen
und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten, Dienstleistungen eines Juristen,
Dienstleistungen eines Rechtsanwalts.“
von der Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.
Bayerische Brauerei behauptet, die Namen Erdinger und Kehdinger seien identisch. Dabei gibt es gar kein Bier aus der Region an der Elbe.
[…] Eine Antwort darauf hat Peter Jonas, Prokurist der Erdinger-Brauerei. “Man muss seine eigene Marke sauber halten”, sagt er. “Der Markenname könnte auf diese Weise immer mehr verwässert werden, das ist die Gefahr”, ergänzt Andreas Rau, Rechtsanwalt vom Münchner Anwaltsbüro Rau und Rau und seit 30 Jahren im Dienste der Brauerei. Er sei im Zuge seiner regelmäßigen Markenüberwachung auf die Kehdinger gestoßen, erklärt der Anwalt. “Die Namen sind eindeutig identisch.” Erdinger habe gar keine andere Wahl gehabt, als gegen den Gewerbeverein vorzugehen. Bösartigkeit sei dabei keinesfalls im Spiel, “gegen den Verein haben wir überhaupt nichts”. Es gehe einzig und allein um den Namen und die Markenregistrierung in bestimmten Warenverzeichnissen, die sich auf Bier, alkoholfreie Getränke und Gastronomiebetriebe beziehen.
Quelle: Abendblatt
Wie Wort-/Bildmarke
![]()
wird vom DPMA unter der Registernummer 30741854 geführt.
Die Marke ist sowohl mit einem Widerspruchs- als auch mit einem Löschungsverfahren behaftet.
Inzwischen ist von dritter Seite auch noch eine weitere deutlich bierlastigere Marke zur Markeneintragung gebracht worden.
Unter der Registernummer 302009009897 findet man das

Dieser Markeneintragung ist ebenfalls widersprochen worden.
Quelle: DPMA