HABM: Neues EuroClass-Tool in Betrieb genommen

Das HABM hat eine neue verbesserte Version seines viel genutzten EuroClass-Tools in Betrieb genommen, das die Funktionen der mittlerweile veralteten EuroAce- und EuroNice-Anwendungen in sich vereint.

EuroClass
EuroClass ist ein nützliches Tool, das Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke und bei der Einordnung Ihrer Waren und Dienstleistungen in die richtigen Klassen unterstützt.

Es hilft Ihnen bei der Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen, indem es Ihnen einen Vergleich mit dem Inhalt der nationalen Klassifikationsdatenbanken und der Anerkennung von Waren und Dienstleistungen in zwanzig verschiedenen nationalen Markenämtern ermöglicht.

Wenn Sie einen Begriff aus der Ergebnisliste anwählen, der für Ihre Markenanmeldung als vom HABM anerkannt angezeigt wird, können Sie sicher sein, dass er automatisch vom HABM anerkannt wird.

EuroClass bietet Ihnen auch Übersetzungen von Waren und Dienstleistungen und zeigt Ihnen deren Anerkennung durch jedes der Ämter an.

Das Tool ist auch für externe Kunden und alle teilnehmenden Ämter gedacht. Deshalb unterstützen wir alle gängigen Browser und garantieren für die am meisten genutzten Browser Rückwärtskompatibilität. Beim Internet Explorer 6 und früheren Versionen wird das Tool jedoch keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefern.

Zugang zu EuroClass

Quelle: HABM

Markenstreit: “Paul Rosen” vs. “von Rosen”

Auch Steve Jobs als Kunde hilft nicht, wenn die eigene Marke mit älteren Rechten kollidiert.

Der Berliner Designer David von Rosen (35) muss trotz Erfolg Ende des Jahres schließen. Bekannt wurde er durch seinen einfachen schwarzen Pullover, den zuletzt Steve Jobs bei seinem offiziellen Auftritt im Juni trug.

Geschäfts-Aus, weil ein anderer Gigant ihm den Erfolg offenbar nicht gönnt. Laut BILD zwingt eine Klage von “Peek & Cloppenburg” nun zur Schließung, da sein Label “VONROSEN” zu sehr an deren Eigenmarke “Paul Rosen” erinnert.

Quelle: ZEITGEISTMAGAZIN

Die Marke “von Rosen” ist als Europäische Gemeinschaftsmarke (Nr.: 7237977) im Jahr 2008 angemeldet worden. Derzeit ist ein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke anhängig. Das Widerspruchsverfahren hat die Anson’s Herrenhaus KG, Inhaberin diverser Markenrechte für das Kennzeichen “Paul Rosen” angestrengt.
Die prioritätsälteste “Paul Rosen” Marke wurde im Jahr 2005 unter der Registernummer 30543545 beim Deutschen patent- und Markenamt eingetragen.

BPatG: Berliner Reichstagsbrand

Der Verstoss gegen die guten Sitten und / oder die öffentliche Ordnung (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) wird derzeit vom Bundespatentgericht offenbar deutlich anders beurteilt als vom Deutschen Patent- und Markenamt. Wie bereits in der Entscheidung zur Wortmarke “Ficken” hob das BPatG jetzt auch im Beschwerdeverfahren um die Marke “Berliner Reichstagsbrand” die Zurückweisung des DPMA auf.

Das Bundespatentgericht jedoch ließ sich davon überzeugen, dass es sich bei der Marke „Reichstagsbrand“ für einen Branntwein um ein provokatives Wortspiel handelt, das von den Verbrauchern erkannt werde. Über den Reichstagsbrand als solchen hinausgehende Kenntnisse der Deutschen Geschichte, die den kausalen oder tempora?ren Bezug des Brandes zum Erlass der Notverordnung, deren Inhalt oder die Urheberschaft der Brandstiftung betreffen, ließen sich dem Gericht zufolge beim angesprochenen Verkehr zumindest nicht als im Moment der Wahrnehmung eines Kennzeichens fu?r „Spirituosen“ abrufbares, pra?sentes Wissen voraussetzen. Eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus sah das Gericht auch deshalb als nicht gegeben an, weil sich das NS-Regime nie die Urheberschaft des Reichstagsbrands selbst zugeschrieben ha?tte.

Quelle: Telepolis

Allerdings öffnet das Gericht mit seiner Argumentation auch die Tür für weitere Ablehnungsgründe, die aber offenbar seitens des DPMA nicht angeführt wurden.

Wird „Berliner Reichstagsbrand“ im Zusammenhang mit „Spirituosen“ verwendet, wird der Verkehr mit dem Wort „Brand“ – dem klanglichen Doppelsinne des Wortes entsprechend – zugleich, wenn nicht gar in erster Linie, ein gebranntes alkoholisches Getränk wie Branntwein verbinden und unter Umständen einen Sinnzusammenhang mit dem heute als Sitz des Deutschen Bundestages genutzten Berliner Reichstagsgebäude herstellen.

Und da haben wir dann einen Herkunftshinweis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) und auch eine irreführende Bezeichnung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG) – solange der Schnaps nicht im Reichstage gebrannt wird.

ACTA von acht Staaten in Tokio unterzeichnet

Fast ohne Information der europäischen Öffentlichkeit wurde am 1. Oktober in Tokio das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) von acht Staaten unterzeichnet. Namentlich sind dies Australien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Marokko, Neuseeland, Singapur und die Vereinigten Staaten von Amerika. Vertreter der Europäischen Union, die Schweiz und Mexiko nahmen an der Zeremonie teil und bestätigten ihre Unterstützung für das Abkommen und ihre Bemühungen diesem baldmöglichst beizutreten. „ACTA leistet einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Schutz geistigen Eigentums. Dies ist von hoher Bedeutung für die EU-Staaten, die ihren Wohlstand größtenteils aus dem Wissen und der Kreativität ihrer Bürger und nicht aus Rohstoffen beziehen “, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er betont: „Gerade weil die EU auch einer der ACTA-Verhandlungspartner ist, erwartet der Markenverband von dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitglieds-staaten, dass jetzt zügig die Voraussetzungen für einen Beitritt zu dem Abkommen geschaffen werden.“

Die Vertragspartner des ACTA-Abkommens haben bewusst nicht im Rahmen bereits vorhandener Organisationen, wie beispielsweise der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt. Denn es soll ein Schutzniveau erreicht werden, das über die bisherigen Abkommen hinausgeht. Gleichzeitig soll ACTA Grundlage dafür sein, dass möglichst viele Staaten dem Abkommen beitreten und das darin vereinbarte Schutzniveau für geistiges Eigentum einführen. ACTA wird umso wirkungsvoller in der Umsetzung, je mehr Staaten dem Abkommen beitreten und dies umfassend implementieren. Zum Beitritt sind besonders auch die Länder eingeladen, aus denen die kriminell gefälschten Produkte kommen.

Produkt- und Markenpiraterie verursacht weltweit immense volkswirtschaftliche Schäden, die geschätzten 5-7% des Wertes des Welthandels entsprechen. Neben den wirtschaftlichen Schäden geht Produkt- und Markenpiraterie mit kriminellen oder mafiösen Strukturen einher, beschädigt gesellschaftliche Wertesysteme, verhindert freie Märkte und fairen Wettbewerb und gefährdet die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher.

Quelle: Pressemitteilung des Markenverbands