Nizzaklassifikation: Neue Begriffe

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Neue Begriffe

Folgende neue Begriffe sind in den Alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen enthalten:

Klasse Neuer Eintrag
1 Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke
5 Stammzellen für medizinische Zwecke
4 Ethanol [Treibstoff]
7 Windturbinen
8 Schmirgelfeilen
9 Musikdateien zum Herunterladen
9 Crashtest-Dummys
9 Sanduhren
9 Öfen für Laborzwecke
9 Leuchtdioden [LEDs]
11 Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]
9 Riemen für Mobiltelefone
10 Pulsmesser
11 Brotbackautomaten
14 Perlen, künstliche, zur Fertigung von Schmuck
16 Fotografien [Abzüge]
16 Dokumentenhüllen
26 Perlen, künstliche, ausgenommen zur Fertigung von Schmuck
19 Fertighäuser [Bausätze]
20 Jalousien (Innen-) für Fenster [Einrichtungsgegenstände]
20 Innenjalousien aus Stoff für Fenster
21 Papierkörbe
21 Sparbüchsen
25 Skihandschuhe
26 menschliches Haar
27 Textiltapeten
28 Modellbausätze [Spielwaren]
28 Skis und Surfbretter (speziell angepasste Taschen für-)
28 Steigklemmen [Bergsteigerausrüstung]
28 Jetons für Glücksspiele
30 Cheeseburger [Sandwichs]
32 Smoothies
35 Marketing
35 Modenschauen zu Werbezwecken (Organisation von-)
41 Modenschauen zu Unterhaltungszwecken (Organisation von-)
36 CO2-Emissionshandel [Maklertätigkeiten]
42 Bereitstellung von wissenschaftlicher Information und Beratung zum CO2-Ausgleich
44 Pflanzung von Bäumen zum Zweck des CO2-Ausgleichs
37 Bauberatung
37 Tiefbohrungen nach Öl oder Gas
39 Flaschenabfülldienste
39 Transportlogistik
40 Kryokonservierung
40 Sandstrahlen (bisher Klasse 37)
41 Coaching [Ausbildung]
41 berufliche Umschulungen
41 Musikproduktion
42 Digitalisieren von Dokumenten [Scannen]
42 Architekturberatung
42 Labordienstleistungen (wissenschaftliche-)
44 Therapiedienste
45 Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung
45 Vermietung von Tresoren

Quelle: DPMA

Fernsehtipp: MARKENKULT / KULTMARKEN

Themenabend auf ARTE – heute ab 20:15

Die beiden Weltmarken Apple und Ikea haben zwar unmittelbar nichts miteinander zu tun, aber beiden gemeinsam ist, dass sie mit ihrem Image und ihren Werten einen wichtigen Platz im Leben vieler Menschen einnehmen und für Modernität und Fortschritt stehen. Der Themenabend gibt Antwort auf die Frage, warum es manchen Marken gelingt, eine so große Bedeutung im Alltag der Menschen zu erlangen.

Markenkult / Kultmarken
Dienstag 13. Dezember 2011 um 20.15 Uhr
Wiederholung am Freitag 16. Dezember um 10.00 Uhr
(Frankreich, 2011, 105mn)
ARTE F

Quelle: arte.tv

Abmahnung: Yello vs. Yellow-PC

Weil Michael Cremers seine Mini-Werkstatt in Bad Kissingen Yellow-PC genannt hat, hat er Ärger bekommen mit dem großen Stromanbieter Yello (Köln) . Alleine an Anwaltskosten soll er jetzt 1780 Euro bezahlen.

Quelle: infranken.de

Im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Wortmarke “Yello” (Registernummer: 30158553) beansprucht die Yello Strom GmbH u.a. die Dienstleistungen

Netzwerkmanagement, nämlich Installation und Wartung von Netzwerksystemen; Reparatur und Wartung von datentechnischen Anlagen;

Ähnlich stellt sich das Klassenverzeichnis der Wortmarke “Yello” (Registernummer: 30754769) aus dem Jahr 2007 dar. Diese Marke befindet sich auch noch in der fünfjährigen Benutzungsschonfrist und ist daher auch nicht wegen fehlender Benutzung angreifbar.

Schmirgeln ist jetzt Bimsen

Aus der Liste der “Bereinigung von sprachlichen Ungenauigkeiten in der bestehenden Fassung (NCL 9)” für die ab 01.01.2012 geltende 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation.

Bei folgenden Begriffen wurde die deutsche Übersetzung sprachlich überarbeitet:

z.B.:

Kl. 28: “Surfbretter (Schnee-) [Snowboards]” wird zu “Surfkajaks”

Kl. 37: “Schmirgeln” wird zu “Bimsen”

Kl. 37: “Sandstrahlen” wird zu “Schmirgeln”

Kl. 41: “Betrieb einer Modellagentur für Künstler” wird zu “Modellstehen für Künstler”

Quelle: DPMA

Österreich: Lindt erfolgreich im Goldhasenstreit

Auch wenn derzeit eigentlich andere Schokoladenhohlkörper im Mittelpunkt des Interesses stehen, hat sich das OLG Wien mit dem Osterhasen beschäftigt.

Der seit dem Jahr 2004 durch die Instanzen hoppelnde Schoko-Osterhase ist um eine Gerichtsentscheidung reicher: Die burgenländische Firma Hauswirth muss ab sofort die Produktion und den Vertrieb ihres in Goldfolie gewickelten Schokolade-Hasen unterlassen. Dies ergibt sich aus Abweisung einer Berufung von Hauswirth durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien, womit ein entsprechendes Urteil von März 2011 bestätigt wurde.

Quelle: derStandard.at

Mehr zum “Goldhasenstreit” in diversen Ländern und Instanzen.

Im Markenregister des DPMA finden sich folgende dreidimensionale “Goldhasen” Marken.

Registernummer: 30642480

Nizzaklasse: 30

Registernummer: 30642479

Nizzaklasse: 30

Registernummer: 30340593

Nizzaklasse: 30

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Gerichtsurteil gefährdet Apple-Verkäufe in Deutschland

Abmahnung im Markenrecht: Ist ein Patentanwalt erforderlich?

IP TRANSLATOR: the Advocate General’s Opinion

BPatG: Zur Verwechselungsgefahr von “Schneewitchen” und “Schneeflittchen und die 7 lieben … Lustzwerge”

Apple Tops Brands in Twitter’s Hot Topics of 2011

Franchise-System Coffee Fellows setzt sich gegen Starbucks durch

Switzerland: best meat in town was not the best idea

Kanzlerin nimmt erste Einsicht in die Online-Akten des Deutschen Patent- und Markenamts