Streit um „Dubbeglas“ und Markenrecht: „Ich fand’s damals eher lustig“
WIPO-Generalversammlung 2024: DPMA verstärkt Zusammenarbeit mit Partnerämtern
Aus der Welt des Designs: Sitzmöbel für Draußen oder Drinnen
markenrechtliches Sammelsurium
Einen sehens- und lesenswerten Artikel über den französischen Kaiser und seine Spuren im Markenregister hat das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht.



Für alle, die sich fragen, was die Maskottchen darstellen sollen, kann die offizielle Webseite der olympischen Spiele mit der folgenden Information dienen:
Der Name des Maskottchens für Paris 2024 lautet olympische Phryge, in Anlehnung an die traditionellen kleinen phrygischen Mützen, denen die Maskottchen nachempfunden sind. Der Name und das Design sollen die Freiheit symbolisieren und allegorische Figuren der französischen Republik darstellen.
Quelle: olympics.com
Ist diese Bildmarke unterscheidungskräftig?

Diese Frage musste die Beschwerdekammer des EUIPO jüngst beantworten und führte dazu aus:
Die Beschwerdekammer ist der Ansicht, dass die angefochtene Bildmarke als Herkunftshinweis wahrgenommen wird, wenn sie als Logo auf Bekleidungsstücken wie Jacken, Hosen, Schuhen oder Kopfbedeckungen wie Baseballkappen oder Mützen (Klasse 25) verwendet wird. Daher hält sie die Marke für unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) EUMV (§§ 27-28, 48).
Sie bestätigt, dass die angefochtene Marke weder ein extrem einfaches Zeichen noch eine einfache geometrische Figur ist. Vielmehr sei sie einprägsam und unterscheidungskräftig aufgrund der besonderen Kombination ihrer Bestandteile, nämlich eines schwarzen gebogenen Bogens mit einem weißen Bogen im Inneren, der (teilweise) an die Form eines Bumerangs erinnere (§ 23, 30). Darüber hinaus sei es in der Modebranche üblich, neben Wortmarken auch relativ einfach aussehende Bildmarken, Logos und Symbole zu verwenden, um auf die Herkunft der Ware hinzuweisen.
Übersetzt mit DeepL