BPatG: Keine Unterscheidungskraft für Xtra Klimaplatte

Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 507/12 hatte sich der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid des DPMA für die Markenanmeldung

zu befassen.

Die Wort-/Bildmarke war für folgende Waren und Dienstleistungen angemeldet worden:

Klasse 17: Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial,
Klasse 19: Baumaterialien (nicht aus Metall),
Klasse 40: Materialbearbeitung.

Der Senat teilt die Auffassung der Markenstelle, dass der angemeldeten Wortbildmarke im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt, so dass die Anmeldung von der Markenstelle zu Recht gemäß § 37 Abs. 1 MarkenG zurück-gewiesen worden ist.

Quelle: Bundespatentgericht

Die Zahl des Tages

9547 Gemeinschaftsmarkenanmeldungen verzeichnete das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im Mai.

2013 2012
Community trade mark applications received 9 547 9 187
Community trade mark applications published 8 864 7 988
Community trade marks registered (certificates issued) 8 730 9 256
Registered Community designs received 5 906 7 036
Registered Community designs published 5 478 6 700

Quelle: HABM Alicante News

EURO 2016 – UEFA meldet Logos europaweit an

Das Design Tagebuch berichtet über das Logo zur UEFA EURO 2016 in Frankreich.

Auch im Markenregister sind die passenden Anmeldungen jetzt eingegangen. Am 26.06.2013 verzeichnete das Europäische Markenamt die nachfolgenden Anmeldungen.


Markennummer EM11932101
Nizzaklassen 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45


Markennummer EM11932175
Nizzaklasse 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Quelle: HABM

Markenpiraterie: Bundestag verschärft Strafen

Am vorletzten Sitzungstag vor der Sommerpause und zum
Abschluss der Legislaturperiode hat der Bundestag über die Verschärfung des Strafrechts bei Produkt- und Markenpiraterie entschieden.

„Das ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz von Unternehmen und Verbrauchern, zu dem wir den Regierungsparteien ausdrücklich gratulieren“, freut sich
Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband e.V. „Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei“, so Dröge weiter.

Mit einer umsichtigen Regelung begegnet die Politik einer immer stärker um sich greifenden Form der Kriminalität, die Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen gefährdet und bislang strafrechtlich nur unzureichend geahndet wurde.

Noch in der späten Nacht von Donnerstag auf Freitag macht der Bundestag den Weg frei für eine schärfere Bestrafung von Intensivtätern bei Produkt- und Markenpiraterie.

Bei Kennzeichenrechtsverletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß droht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten.

Hintergrund:
Die aktuelle Statistik des deutschen Zolls für 2012 zeigt, dass immer mehr verbrauchergefährdende Fälschungen auf den Markt schwemmen. Fast 100.000 Spielwaren die gesundheitsgefährliche Stoffe enthalten und knapp 90.000 elektrische Geräte, bei denen die Gefahr eines Stromschlages besteht. Das sind nur Beispiele dessen, was der Zoll aus dem Verkehr ziehen konnte.
Ein Großangriff auf die Gesundheit der Verbraucher, denn zwei Drittel aller Verbraucher
kaufen Fälschungen unbewusst. Es geht also nicht um das bewusste „Urlaubsschnäppchen“, sondern um Betrug am Verbraucher.
Die Schäden alleine für die deutsche Markenwirtschaft liegen dabei inzwischen bei über
50 Milliarden Euro.

Was hat der Bundestag beschlossen:
Der Kauf von Fälschungen und auch der Weiterverkauf durch Verbraucher war straffrei und bleibt es auch. Verbraucher sind in der überwiegenden Zahl Opfer und sollen dafür nicht noch kriminalisiert werden.
Der Verkauf beziehungsweise das In-Verkehr-bringen von Fälschungen im geschäftlichen Verkehr ist strafbar und wird mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe zu 3 Jahren bedroht. Auch hieran ändert sich nichts, denn ins Visier genommen werden sollen nicht die „Kleinkriminellen“.
Produkt- und Markenpiraterie im gewerbsmäßigen Ausmaß hingegen wird bislang durch die Gerichte nicht genug ernst genommen. Intensivtäter mit tausenden von Fälschungsverkäufen oder zehntausenden Euro Umsatz mit Fälschungsverkäufen mussten bislang häufig nur geringe Geldstrafen fürchten, die in manchen Fällen nicht mal ihrem Gewinn aus den Fälschungsverkäufen entsprach. Damit macht der Bundestag nun Schluss. Eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten droht künftig solchen Intensivtätern anstelle von einer Geldstrafe.

Pressemitteilung Markenverband

Sonntagslinks

Markenverband lud zum MARKEN-Talk mit Patrick Döring

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2012: Zwei Millionen Patentanmeldungen bei IP-Ämtern

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Euro patentrechtlich abgesichert: EZB bringt europaweite Klageserie mit Bird & Bird zum Abschluss

UEFA präsentiert Logo zur EURO 2016 in Frankreich

Now UK accedes to Vienna pact on figurative marks