LG Köln: Bundesarbeitsgericht bekommt bag.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird bald unter seiner seit 1955 genutzten Abkürzung über den Domainnamen „bag.de“ erreichbar sein. Das Landgericht Köln hat die bisherige Inhaberin von bag.de verurteilt, deren Nutzung zu unterlassen und gegenüber der DENIC eG die Freigabe der Domain zu erklären. Das Urteil (vom 26. August 2014, Az 33 O 56/14) ist hier im Volltext abrufbar.

Quelle: CMS Hasche Sigle bloggt

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