Thomas-Mann-Preis und der Markenschutz

Der Grund für die starke Anteilnahme lag womöglich nicht in der Person des bisher jüngsten Mann-Preisträgers, sondern am Städtekrieg zwischen Lübeck und München um einen solchen Preis.

[…] Bürgermeister Bernd Saxe, der den Preisträger Daniel Kehlmann herzlich begrüßte, ging in seiner Ansprache auf den peinlichen Vorfall ein. Wie berichtet, war der Präsident der Bayerischen Akademie der schönen Künste, Dieter Borchmeyer, vor wenigen Tagen auf die Idee gekommen, den bisherigen Großen Literaturpreis Bayerns in Thomas Mann-Preis umzubenennen. Offenbar gibt es auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften keinen Markenschutz.

Quelle: HL-live

Man kann den Bürgermeister beruhigen: Den Markenschutz gibt es, man muss ihn allerdings auch beanspruchen, z.B. durch eine Markenanmeldung.

Einige Beispiele:

Karlspreis
Registernummer: 30570603

DER BAYERISCHE FILMPREIS
Registernummer: 30243739

Adolf-Grimme-Preis
Registernummer: 30329836

Marken des Tages

39972304

Nizzaklasse: 32
Waren: Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken

39972301

Nizzaklasse: 32
Waren: Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (41/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 36 332

Nizzaklasse: 18

304 72 388
Domus Massivhaus
Nizzaklassen: 19, 37, 42

305 77 762
Hustler Media World
Nizzaklassen: 38, 41, 43

307 36 857
Godbody
Nizzaklasse: 25

307 46 860
Crown Holder
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA