Thomas-Mann-Preis und der Markenschutz


Der Grund für die starke Anteilnahme lag womöglich nicht in der Person des bisher jüngsten Mann-Preisträgers, sondern am Städtekrieg zwischen Lübeck und München um einen solchen Preis.

[...] Bürgermeister Bernd Saxe, der den Preisträger Daniel Kehlmann herzlich begrüßte, ging in seiner Ansprache auf den peinlichen Vorfall ein. Wie berichtet, war der Präsident der Bayerischen Akademie der schönen Künste, Dieter Borchmeyer, vor wenigen Tagen auf die Idee gekommen, den bisherigen Großen Literaturpreis Bayerns in Thomas Mann-Preis umzubenennen. Offenbar gibt es auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften keinen Markenschutz.

Quelle: HL-live

Man kann den Bürgermeister beruhigen: Den Markenschutz gibt es, man muss ihn allerdings auch beanspruchen, z.B. durch eine Markenanmeldung.

Einige Beispiele:

Karlspreis
Registernummer: 30570603

DER BAYERISCHE FILMPREIS
Registernummer: 30243739

Adolf-Grimme-Preis
Registernummer: 30329836

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