BPatG: Auch die Großmutter kann Marke nicht retten

26 W (pat) 32/08

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 304 44 026.4 S 81/07 Lö

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 2009 beschlossen:

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

[…] Die Zeichenwahl „Hamidiye“ gehe überdies auf den Vornamen der Großmutter des Geschäftsführers der Antragsgegnerin „Hamide“ zurück und sei nur zufällig mit der von der Antragstellerin für ihre Produkte gewählten Bezeichnung identisch.

Quelle: Bundespatentgericht

75 – Glückwunsch Donald!

Auch wenn das exakte Geburtsdatum in der Fachwelt umstritten ist – Glückwunsch zum 75. Geburtstag!

Ein hochbrisantes Thema im Kosmos der Duckologen ist Donalds Geburtstag. Der Disney-Konzern feiert den 9. Juni als 75. Geburtstag des weltberühmten Erpels, weil er 1934 bei der Uraufführung des Zeichentrickfilms “The Wise Little Hen” zum ersten Mal zu sehen war. “Das kann nicht Donalds Geburtstag sein,” sagt jedoch Gerhard Severin, “amtierende Präsidente” der Donaldisten, “denn erstens ist er im Film ja schon erwachsen, zweitens wurde er noch früher in einer Micky-Maus-Geschichte erwähnt.”

Quelle: Süddeutsche

Im Markenregister bringt es die Ente allerdings erst auf 30 Jahre.


Registernummer: 1008801
Anmeldedatum: 30.03.1979
Nizzaklassen: 09, 16, 41, 45
Inhaber The Walt Disney Company (Germany) GmbH

Quelle: DPMA

Zur Schutzfähigkeit: GelbeSeiten

Die 16 GelbeSeiten-Verlage und DeTeMedien haben zur Kenntnis genommen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt über die Schutzfähigkeit der Wortmarke GelbeSeiten entschieden hat. Das Amt geht in Bezug auf zwei Wortmarken GelbeSeiten davon aus, dass diese zu löschen seien. Die Gemeinschaft aus 16 GelbeSeiten-Verlagen und DeTeMedien teilt jedoch die Rechtsauffassung nicht, da das Amt weder neue Entwicklungen zur Markenbekanntheit noch Entscheidungen des Bundespatentgerichts zur Kenntnis genommen hat. Aus diesem Grund wird die Verlegergemeinschaft notwendige Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundespatentgerichts bleibt der Markenschutz für GelbeSeiten in vollem Umfang erhalten. Das bedeutet auch, dass DeTeMedien und die GelbeSeiten-Verlage bei Zivilgerichten und Ämtern die GelbeSeiten Marken bis zu diesem Zeitpunkt konsequent verteidigen werden.

Quelle: Presseportal

In diesem Zusammenhang: Kann sich jemand einen sinnvollen Grund vorstellen, warum der größte Teil des “Gelbe Seiten”-Markenportfolio jüngst auf eine GbR übertragen wurde? Knapp 250 Marken der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH wurden im Frühjahr diesen Jahres von der Gelbe Seiten Zeichen-GbR übernommen.