Zur Zeit findet in San Francisco die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt. Einen täglichen Überblick über die Geschehnisse liefern die INTA Daily News.
Einen täglichen Überblick liefert auch der INTA Channel auf YouTube.
markenrechtliches Sammelsurium
Zur Zeit findet in San Francisco die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt. Einen täglichen Überblick über die Geschehnisse liefern die INTA Daily News.
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Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 19. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
300 56 114
Adress-Control
Nizzaklasse: 35
302 35 058
RUHEFORST
Nizzaklasse: 45
307 82 095

Nizzaklassen: 25, 39
Quelle: DPMA
Zur Zeit findet in San Francisco die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt. Einen täglichen Überblick über die Geschehnisse liefern die INTA Daily News.
Einen täglichen Überblick liefert auch der INTA Channel auf YouTube.
Das Design Tagebuch informiert über den neuen Markenauftritt der Marke Schiesser.
Auch die passenden Marken wurden bereits angemeldet. Unter der Nummer 9612318 führt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Wort-/Bildmarke

in den Klassen 18 und 25.
In den gleichen Klassen findet sich unter der Nummer 9620311 auch die Wort-/Bildmarke

Aufbauend auf der prioritätsältesten Marke des Unternehmens wurden auch neue Versionen des Logos zur Anmeldung gebracht.


Registernummer: 302011013962
und

Registernummer: 302011013963
Quellen: DPMA, HABM
Registernummer: 302010074540
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, dem 17.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 192 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302010029686

Nizzaklassen: 16, 35, 41
302010029716

Nizzaklassen: 39, 41, 43
302010030371

Nizzaklassen: 14, 18, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) „Verstoß gegen die guten Sitten”
302010029170

Nizzaklassen: 32, 33, 43
Quelle: DPMA
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