Dem Thema Ausstellungspriorität widmet sich Markenbusiness und informiert über die Liste aller diesbezüglich relevanter Messen.
Author: Stefan Fuhrken
Russland: H&M verteidigt Marke
Die schwedische Bekleidungskette H&M hat sich vor einem Moskauer Gericht gegen den Inhaber der russischen Marke H&M durchgesetzt.
Die russische Marke wurde im Jahr 2004 registriert, just zu der Zeit als H&M intensiv Pläne für ein Engagement auf dem russischen Markt schmiedete.
Der Markeninhaber hoffte wohl auf ein lukratives Geschäft beim Verkauf oder der Lizenzierung seiner Marke an H&M. Ein derartiges Vorgehen sogenannter Trademark Squatter ist in Russland häufiger zu beobachten.
Diesem Ansinnen wurde jetzt aber von der russischen Rechtsprechung der Riegel vorgeschoben.
Quelle: The Lawyer.com
110 Jahre alter Wermut
Wegen Nichtverlängerung durch den Markeinhaber ist die nachfolgende Wort-/Bildmarke (Registernummer: 18328) vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

Die Marke genoss mit Priorität vom 18.03.1896 Schutz in der Nizzaklasse 33 für Weine und Spirituosen.
Inhaber der Markenrechte war die Francesco Cinzano & Cia Societa per Azioni aus Turin.
Quelle: DPMA
Alicante News: HABM Newsletter
Der aktuelle Newsletter 02/2007 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (23 Seiten im PDF-Format)
Wird aus der Dresdner Bank die Allianzbank?
Entsprechende Planungen werden offenbar im Mutterkonzern besprochen.
Langfristig sei es denkbar, diese gemeinsamen Agenturen unter dem Namen „Allianzbank“ zu betreiben, so Walter. Unter diesem Namen tritt der Konzern bereits in Ungarn auf.
Quelle: FAZ
Schweiz: Google scheitert mit Gmail Klage
Googles Versuch, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für seinen E-Mail-Dienst Gmail zu sichern, ist vorerst gescheitert. Das Züricher Handelsgericht wies in erster Instanz die Klage des Konzerns gegen den deutschen Risikokapitalgeber Daniel Giersch ab.
[…] Sowohl der Suchdienstanbieter als auch Giersch hatten 2005 die Schweizer Namensrechte erhalten. Obwohl Giersch den Antrag einige Monate vor Google gestellt hatte, dürfen beide Parteien nach Schweizer Recht den Namen Gmail nutzen.
Quelle: ZDNet