Abmahnungen für Winzer – Terroirbezeichnung
Die Geldforderungen treffen ahnungslose Winzer völlig unvorbereitet, wenn sie Farbnamen wie „Granat“ oder geologische Begriffe wie Blauschiefer aufs Etikett schreiben. Denn Kollegen haben sich die Namen von findigen Juristen bereits als Marke schützen lassen.
Quelle: Rhein-Zeitung
Weitere Informationen:
Löss gelöscht? Zu früh gefreut oder Sturm im Wasserglas?
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