Der US-Softwarekonzern Microsoft hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Spam-Versender aus Schleswig-Holstein gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für Sex-Webseiten verschickte. Der Spammer wurde laut Mitteilung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Es sei das erste Mal, dass in Deutschland ein Versender von Spam-E-Mails wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte.
Quelle: Heise