ED Hardy Abmahnungen
PaLAWa und die it-recht kanzlei berichten über Abmahnungen auf Basis der Marke Ed Hardy.
Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes lassen sich folgende Marken ermitteln:
Registernummer: 30735714
Wortmarke: Ed Hardy
Nizzaklassen: 09, 18, 25
Inhaber: Hardy Life LLC
Anmeldedatum: 01.06.2007
Registernummer: 30735698
Wort-/Bildmarke: Ed Hardy
Nizzaklassen: 09, 18, 25
Inhaber: Hardy Life LLC
Anmeldedatum: 01.06.2007
Registernummer: 30735693
Wort-/Bildmarke: Ed Hardy Vintage Tattoo Wear
Nizzaklassen: 09, 18, 25
Inhaber: Hardy Life LLC
Anmeldedatum: 01.06.2007
Registernummer: 30633390
Wort-/Bildmarke: Ed Hardy
Nizzaklassen: 14, 18, 25
Inhaber: S. Tosun
Anmeldedatum: 23.05.2006
Registernummer: 30633389
Wortmarke: Ed Hardy
Marke gelöscht am: 19.02.2007
Nizzaklassen: 14, 18, 25
Inhaber: S. Tosun
Anmeldedatum: 23.05.2006
Im Markenregister der EUropäischen Gemeinschaftsmarken wird folgende Eintragung geführt:
Registernummer: 004082591
Wortmarke: DON ED HARDY
Nizzaklassen: 14, 25
Inhaber: HARDY LIFE LLC
Anmeldedatum: 21.10.2004
Zusätzlich führt die WIPO eine Internationale Registrierung mit Schutzerstreckung auch auf die Europäische Gemeinschaft.
Registernummer: 907827
Wortmarke: Ed Hardy
Nizzaklassen: 03, 14, 18, 25, 30, 32, 35
Inhaber: HARDY LIFE LLC
Datum: 08.12.2005
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Comments
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema “Ed Hardy” wünschen, könnte unsere Ed-Hardy Reportage für Sie interessant sein. Hierfür recherchieren wir schon seit Wochen die Hintergründe eines Milliardenimperiums in der Kleiderindustrie – Sie dürfen gerne einen Blick auf unsere Web-Seite werfen.
Freundliche Grüße aus München
F. Ketzel
Die Lizenznehmer versuchen leider Ihre bisherige Monopolstellung zu verteitigen und lassen völlig ausser Acht, dass wir keine Bananenrepublik sind. Wer innerhalb der EU eben nach §24 Markengesetz sogenannte erschöpfte Ware kauft, der kann damit Handel treiben wo und wie er möchte! Auch in Ebay, es ist eigentlich eine Frechheit dort über das VERI-Programm von Ebay, wo ebenfalls die Lizenznehmer sitzen, seine Artikel im Programm gelöscht werden.
Diese Abmahnwelle mussten ja schon Privatpersonen spüren, die ihr vorher erworbenes Shirt, was wohl gemerkt ebenfalls aus Ebay stammt und vom Lizenznehmer vertrieben wird, seblst verkaufen möchten, da es evtl. nicht passt oder ähnliches um dann eine Abmahnung über Summe X zu erhalten. Letztendlich entbehrt es jeglicher Grundlage so mit den Rechten eines Labels zu handhaben!
Oh man… was man hier alles zu lesen bekommt ist ja echt der hammer also das mit den Abmahnfallen ist deren haupteinnahme quellen
man darf keine sachen verkaufen die den namen Ed Hardy aufn shrits haben oder aufm bild für jeden müll wird man angezeigt von dem haufen selbst schon miterlebt nicht an mir selbst aber nem freund ist es passiert
der hat sich schön angeschmiert
es ist einfach nur ne frechheit das sowas erlaubt bzw gedultet wird und keiner kann was dagegen machen lasst uns nach los Angeles fliegen und dem mal ordentlich auf die nerven fühlen
kann ja nicht so weiter gehen …..
Das Thema mit den Markennamen in der Domain habe ich auch schon einmal durchdacht und bin ebenfalls zu dem Entschluß gekommen, dass man das generell lassen sollte, da wie schon beschrieben nur die Marke selbst offiziell den Markennamen verwenden darf.
Als Unterordner auf einem Webprojekt sehe ich keine Probleme mit dem Markenrecht, denn dass ist ja Gang und gebe im WWW.
Lächerlich ist nur, wie sich Anwälte auf solch ein Niveau (Abmahnungen die in meinen Augen “kindisch” sind und reine Abzocke darstellen) begeben können und dabei kein schlechtes Gewissen zeigen sondern nur auf das schnelle viele Geld aus sind… Im Grunde werden Sie im Namen Dritter missbraucht und kassieren fette Beteiligungen… Unverschämt dreist!
Das Markennamen nicht in der Domain vorkommen sollten – ist ja eigentlich bekannt. Sehr merkwürdig dass viele “Anfänger” ein Geschäft auf dieser Basis aufbauen und dann später abgestraft werden…