Kein Schwein bei der Markenanmeldung


Aktenzeichen: 302011008364.9
Nizzaklassen: 29, 31, 32
Rechtsstand: Schutzunfähig – Zurückgewiesen

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis auf landwirtschaftliche Nutztiere, mit geographischer Herkunftsangabe ( Erdmannshausen).”

Quelle: DPMA

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *