BPatG sieht Verwechslungsgefahr

Nachdem die Widerspruchsabteilung des DPMA den Widerspruch aus der prioritätsälteren Wortmarke “COLIBRI” gegen das jüngere Kennzeichen “Villakolibri” mangels Verwechslungsgefahr zurückgewiesen hatte, urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren anders.

Der 29. Senat des Bundespatentgerichts stellte hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen der angegriffenen Marke, gegen die sich der Widerspruch richtete, Verwechslungsgefahr fest und ordnete die Löschung der jüngeren Marke an.

Bundespatentgericht 29 W (pat) 542/23

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