Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nunmehr über alle drei “OMAS GEGEN RECHTS” Markenanmeldungen entschieden.

Die beiden prioritätsältesten Markenanmeldungen wurden wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) und Freihaltebedürftigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) zurückgewiesen.
Verbleibt also die Wort-/Bildmarke des Omas gegen Rechts Deutschland e.V. aus Nagold als eingetragene Marke.