OMAS GEGEN RECHTS – der finale Stand

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nunmehr über alle drei “OMAS GEGEN RECHTS” Markenanmeldungen entschieden.

Quelle: DPMA

Die beiden prioritätsältesten Markenanmeldungen wurden wegen fehlender Unterscheidungskraft  (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) und Freihaltebedürftigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) zurückgewiesen.

Verbleibt also die Wort-/Bildmarke des Omas gegen Rechts Deutschland e.V. aus Nagold als eingetragene Marke.

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