Im Markenserviceblog berichtet die Kanzlei Prehm & Klare unter dem Titel “Würden Sie Nivea und Nevius verwechseln?” über den Streit um die Marke “Nevius”
Nevius wurde im Widerspruchsverfahren vor dem DPMA und vor dem LG Hamburg angegriffen. Derzeitiger Zwischenstand Nevius 2 : Nivea 0.
In Kürze steht das Verfahren vor dem Bundespatentgericht an. Dazu gibt es auch bereits einen rechtlichen Hinweis des Senat.
Hallo Stefan Fuhrken,
sehr interessant zu lesen, die Verwechslungsgefahr ist ja doch recht hoch.
Liebe Grüße
Winfried
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen