Markenstreit um Avatar Workout


Verletzt die Benennung eines Fitnessprogramms nach einen bekannten Film die Markenrechte des Filmstudios? Twentieth Century Fox ist dieser Ansicht und geht gegen eine Fitnessprogramm namens “Avatar” vor.

Quelle: gulli.com

Und wieder gilt die Regel: Vor Benutzung eines Namens recherchieren, ob für den Nutzungsbereich Markenrechte existieren! Im Zweifel sollte man versierten Rechtsrat einholen. Die Kosten für die Beratung im Vorfeld der Benutzung sind im Vergleich zum Kostenrisiko einer Abmahnung und gerichtlichen Fortsetzung sehr überschaubar.


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