Abgelehnte 3-D Marken Teil 1


Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.

1.

Aktenzeichen 3020120539289
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

2.

Aktenzeichen 3020130055195
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 37

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

3.

Aktenzeichen 3020130351851
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

4.

Aktenzeichen 3020100358424
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

5.

Aktenzeichen 3020100405104
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30

Zurückweisung durch BPatG-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

6.

Aktenzeichen 3020100476109
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 20

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

7.

Aktenzeichen 3020100615133
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 05, 10, 44

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Ware selbst”

8.

Aktenzeichen 3020100665742
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 16, 20

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

9.

Aktenzeichen 3020100760222
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Marke erschöpft sich in Darstellung der Ware”

Quelle: DPMA


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