Abgelehnt! Teil 3 – Jahreszahlen
Anhand einiger Beispiele aus dem Jahr 2011 werden hier die häufigsten Probleme bei der Eintragungsfähigkeit von Wort-/Bildmarken dargestellt. Ein Knackpunkt bei zurückgewiesenen Markenanmeldungen ist die Nennung einer Jahreszahl. Ohne entsprechende Belege kann das DPMA darin eine täuschende Angabe sehen.
3. Jahreszahlen
Aktenzeichen: 302011010314.3
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„der Nachweis über das Gründungsjahr wurde nicht erbracht.”
Quelle: DPMA
Fazit: Auch wenn die 1977 in der Wiedergabe der Marke kaum zu erkennen ist, ohne Beleg für das Gründungsjahr kann die ansonsten schutzfähige Marke zurückgewiesen werden.
Anzeige
Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.
Comments
// Begin Comments & Trackbacks ?>No comments yet.
Leave a comment