Weihnachtsmarkt – Vorsicht bei der Namenswahl

Dieser Tage eröffnen überall die Weihnachtsmärkte. Weil aber bundesweit der gleiche Glühwein Fusel ausgeschenkt wird und die selben Weihnachtslieder dudeln, bemühen sich die Veranstalter gerne um ein wenig Individualität. Gerne wird ein besonderes Motto oder ein spezieller Name für die Veranstaltung gewählt. Doch insbesondere bei der Namenswahl für den Weihnachtsmarkt ist Vorsicht geboten, wie das Beispiel der Stadt Hamm zeigt.

Wenn vom 23. November bis 22. Dezember der nächste Weihnachtsmarkt in der Hammer Innenstadt stattfindet, heißt dieser schlicht und einfach “Weihnachtsmarkt Hamm”. Eigentlich nichts Besonderes, wenn nicht im Hintergrund ein Rechtsstreit geschwelt hätte, der das Stadtmarketing als Veranstalter hätte teuer zu stehen kommen können.

Quelle: wa-online

So finden sich im Markenregister des DPMA für die Nizzaklasse 41 beispielsweise folgende Wortmarken:

WeihnachtsWunderland

Weihnachtsdorf

WeihnachtsWäldchen

Weihnachtswald

Weihnachtstal

Weihnachtsfeiercircus

Wintergarten

Winterzauber

WinterTräume

WinterMärchenLand

Das Winterdorf

Wintermärchen

WINTERWIESN

WINTERWALD

Winterpalast

Löschungen nach Widerspruch (47/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

302 06 761

Nizzaklasse: 33

302 06 763

Nizzaklasse: 33

307 01 139
Otto-Areal
Nizzaklassen: 36, 41

307 29 124
CLEANAIR
Nizzaklassen: 03, 11

307 43 362

Nizzaklassen: 16, 35, 40, 41, 42

307 50 518
Max2020
Nizzaklassen: 37, 38, 42

307 64 353
Christkindl
Nizzaklassen: 05, 30

Quelle: DPMA