Abhängigkeit von der Basismarke


Das Markenserviceblog informiert unter dem Titel “Akzessorietät der Internationalen Registrierung” über die Abhängigheit der Internationalen Registrierung von der Basismarke.

Artikel 6 Absatz 2 MMA lautet

Mit dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an wird diese [...] von der vorher im Ursprungsland eingetragenen nationalen Marke unabhängig.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die internationale Registrierung in den ersten fünf Jahren (gerechnet ab dem Datum der Registrierung) von der Basismarke abhängig ist. Sollte die Basismarke gelöscht werden, so erlischt auch die internationale Registrierung. Bei einer Teillöschung erlischt die internationale Registrierung in demselben Umfang wie der Basisschutz.

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