Popeye: Urheberrecht erloschen aber trotzdem geschützt


Für kurze Zeit sah es so aus, als könnten sich Spinatproduzenten über einen neuen, kostenlosen Werbeträger freuen: Popeye, der Seemann, seit seinem ersten Auftritt im Jahr 1929 für Spinat-Superkräfte bekannt, wurde mit Anfang des heurigen Jahres “gemeinfrei”: Sein Erfinder, der Zeichner Elzie Segar, war 1938 verstorben. 70 Jahre nach Tod eines Schöpfers erlischt der Urheberrechtsschutz, und Werke werden für jedermann frei verwendbar – theoretisch.

Quelle: kurier.at

Denn sowohl der Name “Popeye” als auch die Figur sind als Marken geschützt und dieser Schutz ist beliebig verlängerbar.

In den Markenregistern von DPMA und HABM finden sich folgende EIntragungen:

Registernummer: 755033
POPEYE
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

Registernummer: 1054424

Nizzaklassen: 09, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

Registernummer: 1112270

Nizzaklassen: 16, 25
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

Registernummer: 1128883
POPEYE
Nizzaklassen: 25, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

Registernummer: 30022698
POPEYE
Nizzaklassen: 29, 30, 32
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

EU-Marke: 8391468

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25, 28
Status: Angemeldet
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.

Quellen: DPMA, HABM

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Comments

[...] MarkenBlog.de berichtet über die Comicfigur Popeye, die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers “gemeinfrei” geworden ist. Denn sowohl der Name “Popeye” als auch die Figur sind als Marken geschützt und dieser Schutz ist beliebig verlängerbar. [...]

vielleicht dumme spitzfindige nachfrage: wenn die nutzung also weiterhin geschützt ist … wieso sind dann drei also geschütze bilder hier zu sehen? – pressefreiheit, zitatrecht oder wie ist das geregelt?

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