RTL übernimmt IP


Im Rahmen der Übernahme eines kleineren Markenportfolios ist die RTL Group Deutschland Markenverwaltungs GmbH mit Sitz in Köln in den Besitz der Wortmarken “IP” gelangt.

Mit Priorität vom 08.08.2000 genießt die Wortmarke Schutz in den Klassen 09, 16, 35, 37, 38, 41, 42.
Beansprucht werden folgebnde Waren und Dienstleistungen:

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Filmapparate; Fotoapparate; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; elektrische Unterhaltungsgeräte; Münzspiel- und Unterhaltungsautomaten; Magnetaufzeichnungsträger sowie mit Programmen versehene Datenträger aller Art; Computer-Software; Compact Discs (Ton, Bild); Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Papier, Pappe (Karton); Waren aus Papier, Pappe (Karton), soweit in Klasse 16 enthalten; Druckerei-Erzeugnisse und Buchbinderartikel; Photographien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Spielkarten; Drucklettern und Druckstöcke; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Telekommunikation; Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunksendungen sowie Sendungen im Internet und anderen audiovisuellen Medien; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, Veranstaltung und Darbietung von Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen, Durchführung von Gewinnspielen; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Entwicklung, Gestaltung, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen und Datenbanken sowie von Darbietungen im Internet und in anderen audiovisuellen Medien sowie die hierauf gerichtete technische und inhaltliche Beratung; technische Beratung beim Einsatz von Programmen für die Datenverarbeitung; technische Beratung im Zusammenhang mit Telekommunikation, Internet, Extranets, Intranets; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Realisierung von individuellen Intra-, Extra- und Internetlösungen, nämlich Installation von Computer-Software; Installation von EDV- und Kommunikationssystemen; Wartung von EDV- und Kommunikationssystemen

Quelle: DPMA

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Please wait

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)