Ortsname + Gattungsbegriff doch nicht wettbewerbswidrig

von RA Karsten Prehm

Am 18.03.2003 (Az. 4 U 14/03) stellt das OLG Hamm mit seinem Urteil in Sachen „tauchschule-dortmund.de“ die Welt der Unternehmskennzeichen und damit verbundener Domains selbstherrlich auf den Kopf, als es in der Nutzung eines Gattungsbegriffs + Ortsname -insbesondere als Internetdomain – eine wettbewerbswidrige Spitzenstellungswerbung erkennen wollte.

Bereits damals berichteten wir über diese hanebüchene Entscheidung und die damit für die Zukunft entstehende Rechtsunsicherheit.
Wie es nicht anders zu erwarten war, folgte auf diese Entscheidung eine enorme Abmahnwelle, da plötzliche Unternehmensnamen, ihre Domainwahl und/oder ihre Link-Farmen als wettbewerbswidrig beurteilt wurden.
5 Jahre später korrigiert der 4. Senat im zweiten Anlauf nunmehr in Sachen „anwaltskanzlei-ortsname.de“ seine damalige Rechtsauffassung.
Ausdrücklich distanziert sich der Senat im letzten Satz seines Urteils dabei von seiner bisherigen Rechtssprechung und sieht in einer derartigen Kennzeichen- und Internetdomainwahl per se keine Spitzenstellungsbehauptung mehr.

Unser Fazit: Warum nicht gleich so? Den Schaden trägt mal wieder die Volkswirtschaft.

MontagsMarken 02. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 14.01.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 274 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008000687

Nizzaklassen: 29, 35, 43

302008002200

Nizzaklassen: 03, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25

302008002292

Nizzaklassen: 29, 30, 43

302008002274

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25, 26

Quelle: DPMA

Mobilix vs. Obelix – Gallier gewinnen auch nicht immer

Der französische Asterix-Verlag Editions Rene Albert ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Mobiltelefonmarke Mobilix verbieten zu lassen. Die obersten EU-Richter bestätigten am Donnerstag, den 18. Dezember 2008, in Luxemburg ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom Oktober 2005. Danach haben die Comic-Verleger “kein Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe ‘-ix'”. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen “Mobilix” und Obelix, dem dicken Freund des gallischen Kriegers.

Quelle: Heise