BGH: Akzenta – zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken
In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof (Urt. v. 18.10.2007 – Az.: I ZR 162/04) speziell für Dienstleistungen Kriterien herausgearbeitet, die künftig für mehr Rechtsklarheit bei der schwierigen Beurteilung der Benutzung herangezogen werden müssen. Gleichzeitig liest kann das Urteil als eine Handlungsanweisung – und darin liegt der Wert der Lektüre – für alle Inhaber von Dienstleistungmarken verstanden werden, welche Benutzung „markenmäßig“ und „rechtserhaltend“ ist. Gerade bei Dienstleistungsmarken, die mit 11 der insgesamt 45 so genannten Nizzaklassen, ein Viertel der gesamten Markenwelt repräsentieren, ist die Benutzung oft ein heikles Thema.
Quelle: Markenbusiness
Anzeige
Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.
Comments
// Begin Comments & Trackbacks ?>No comments yet.
Leave a comment