BGH: Sperrmarke – Wettbewerbsverstoß durch Markenanmeldungen


US-Marke „AKADEMIKS“ verteidigt Markenrechte in Deutschland ohne Markenanmeldung

Immer wieder entfachen Streitigkeiten um Marken und Begriffe, die im Ausland benutzt werden und die sich plötzlich in einem Markenregister wieder finden, großen Streit.

[...] In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt mit einer solchen Konstellation auseinandergesetzt und festgeschrieben, in welchen Fällen durch eine Markenanmeldung eine gezielte, wettbewerbswidrige Behinderung vorliegen kann (Az: Urteil vom 10. Januar 2008 – Az.: I ZR 38/05). “In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte“, heißt es in dem Urteil.

Quelle: Markenbusiness

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