Abmahnung für “Roten Stern”

Das war ein schlechtes Geschäft. Christian Weiß aus Schwandorf bot im Internet Shirts mit rotem Stern feil, verkaufte eines und soll nun „tausende Euros“ zahlen. Der Stern ist nämlich geschützt.

Quelle: Mittelbayerische

Die nachfolgend dargestellt Bildmarke ist Grundlage der Abmahnung:

Registernummer: 30466839

Klassen und Waren:
Klasse 18: Taschen und Koffer, insbesondere Badetaschen, Brieftaschen, Campingtaschen, Einkaufsnetze, Einkaufstaschen, Geldbörsen, Handkoffer, Handtaschen, Schultaschen, Sonnenschirme, Verpackungstaschen aus Leder

Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), insbesondere Becher (nicht aus Edelmetall), Bierkrüge, Flaschen, Flaschenöffner; Kämme und Schwämme sowie Bürsten mit Ausnahme von Pinseln

Klasse 25: Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, insbesondere Badehosen, Bademäntel, Baskenmützen, Gürtel, Gymnastikbekleidung, Halstücher, Handschuhe, Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüftgürtel, Hüte, Jacken, Joppen, Käppchen, Kleidertaschen, Mützen, Overalls, Pullover, Radfahrerbekleidung, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schürzen, Socken, Stirnbänder, Sweater, T-Shirts

Anmeldetag: 24.11.2004
Tag der Eintragung: 26.01.2005

UG40 – Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren abgeschlossen am: 14.07.2006
Widerspruch zurückgenommen/nicht mehr bestehend

UG60 – Löschungen, Teillöschungen
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Verzicht nach §48
Marke teilweise gelöscht
Teillöschung mit Wirkung vom: 09.12.2005

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Verzicht nach §48
Marke teilweise gelöscht
Teillöschung mit Wirkung vom: 10.07.2006

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Antrag zurückgewiesen

Quelle: DPMA

18 thoughts on “Abmahnung für “Roten Stern””

  1. Aber wo soll denn da das Problem sein?
    Wen, wenn nicht den Ehepartner sollte man denn mit einer solchen Sache beauftragen, wenn dieser ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet ist?

  2. Nun, schlimm genug das nun mittlerweile ein Stern der die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht und als Allgemeingut gilt, ohne jegliche Unterscheidungskraft vom Dpma eingetragen wurde (wahrscheinlich nur durch die Inkompetenz des bearbeitenden Sachbearbeiters) – und dazu noch die Geschmacklosigkeit derer die sich dann aufgrund solcher “Marken”, bei denen die Eintragung nur zum Zwecke der persönlichen Bereicherung bis zur entgültigen Löschung erfolgte –
    demnächst werden Kreise, Rauten, Blaue Sterne, Weiße Sterne usw. eingetragen und die Jagd nach “Markenrechtsverletzungen” möge beginnen.
    http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=2918

    Stefan Fuhrken – aus der Meinung die Du da vertrittst könnte man meinen Du gehörst dieser Zweckgemeinschaft an…

  3. Manfred,

    ob ein Stern geeignet ist Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, kommt sicherlich ganz auf den Einzelfall an. Aber auch einfache Formen können markenfähig sein und sogar eine enorme Bekanntheit erreichen z.B. der Mercedes Stern, der Swoosh von Nike oder die 3 Streifen von Adidas.

    Aus meiner oben geäußerten Meinung könnte man allenfalls folgern, dass ich keine Vorbehalte dagegen habe, wenn ein Anwalt ein Familienmitglied vertritt. Insofern finde ich die Erkenntnis, dass Markeninhaberin und Anwalt verheiratet sind vergleichsweise unspektakulär.

  4. Stefan,
    den Stern mit diesen Marken zu vergleichen finde ich doch schon sehr weit hergeholt insbesondere da der Mercedes Stern, der Nike Swosh und die 3 Streifen von Adidas immer in Verbindung mit derselbigen Markennamen verbunden sind.
    Wer bringt denn bitteschön einen roten Stern mit einer “Sibylle Horstmann” in Verbindung, ausser vielleicht diejenigen die schon von dem Ehepaar abgemahnt wurden.
    Und dann ist ja noch seltsam das Sie “Horstmann” und Er “Spieker” heißt (jedenfalls für ein Ehepaar), wahrscheinlich dass man keinen Zusammenhang zwischen Beiden herstellen kann, aber das sind ja nur Vermutungen…
    aber seltsam ist es doch… irgendwie riecht das doch nach…

  5. Zumal eine gewisse Kreativität und eben Schöpfungshöhe vorausgesetzt werden sollte, einen bloßen roten Stern eingetragen zu bekommen ist mehr als lächerlich.

  6. Manfred,
    meinst du nicht, dass deine Vermutungen langsam etwas abstrus werden? Dass Ehepaare heute nicht mehr einen gemeinsamen Namen führen, ist so unüblich ja nicht.

  7. Muss man Jurist sein, um diese Rechtsprechung zu verstehen?
    Ständig werden ahnungslose Menschen verklagt weil sie gegen irgendeine Internetklauseln verstoßen und findige Abmahnanwälte … .
    Ein roter Stern als Marke ist ein Witz.

  8. Natürlich ist die Abzockmotivation hinter dieser Markenanmeldung ziemlich offensichtlich, aber legal ist legal ist legal.Insofern liegt der Fehler eindeutig beim DPMA, denn der Stern hätte auch ohne seine “kommunistische Vergangenheit” nie als Marke zugelassen werden dürfen – wegen nicht ausreichender Schöpfungshöhe bzw. mangelnder Unterscheidungskraft.Im Gegensatz zu Addidas, Nike und selbst dem Mercedes-Stern ist dieser Stern in seiner gestalterischen Form als äusserst generisch zu bewerten.Ich hoffe sehr, dass der Klage beim Bundespatentgericht im Sinne des Klägers entsprochen wird.

  9. ob das so legal ist darf stark bezweifelt werden, …

    editiert
    Stefan

    Gill, Robert oder wie immer Du heisst, ich ziehe es vor hier keine Links oder Zitate zu veröffentlichen, deren Inhalt so unsicher und nicht belegt ist. Was ein unbekannter Kommentator auf mein Parteibuch behauptet, was angegblich wiederum zwischen Dritten besprochen wurde, ist mir wurscht – jedenfalls mindestens solange Niemand bereit ist, dafür mit seinem Namen einzustehen.

    Danke
    Stefan

  10. Ich sehe, ehrlich gesagt, auch kein Problem darin, dass Markeninhaberin und Anwalt ein Paar sind. Rechtsmissbrauch sehe ich darin schonmal gar nicht. Und wenn der Stern eingetragen worden ist, genießt er halt erst einmal den ausschließlichen Schutz.

    Wenn einer der Ansicht ist, dass er nicht hätte eingetragen werden dürfen (kann ja sein), dann muss er die Marke halt löschen lassen. Ob das Ding aber wirklich keinerlei Unterscheidungskraft für T-Shirts hat?

    Zugegeben, der Sowjet-Retro-Stil ist zwar nicht ganz neu. Aber das dürfte dann wohl eher eine Frage der markenmäßigen Benutzung sein, weniger eine Frage der Schutzfähigkeit der Marke. Und was die markenmäßige Benutzung angeht, da bleibt nur zu hoffen, dass die Gerichte nicht wieder das “ZICKE”-Urteil auskramen…

  11. Ein einfacher Stern, wie dieser um den es sich ja offensichtlich handelt ist nicht schutzfähig.
    Bildzeichen, die die bloße Abbildung der Ware selbst darstellen, für die Schutz in Anspruch genommen wird, oder deren Verwendungsmöglichkeit symbolisieren fehlt ebenso wie einfachsten geometrischen Formen oder sonstigen grafischen Gestaltungselementen, die üblicherweise in bloß ornamentaler schmückender Form verwendet werden, im allgemeinen die Unterscheidungskraft. Nur wenn sich die Bildmarke nicht in der Darstellung dieser Merkmale erschöpft, ist sie schutzfähig.
    Der Stern zählt ja wohl wirklich nur zu den einfachsten geometrischen Formen. Wo soll so etwas hinführen wenn nun geradezu einfach alles eingetragen wird…
    Richtig Gedanken scheint sich beim Patentamt wohl niemand mehr zu machen.

  12. RA.Spieker rechnet wohl damit, dass keiner die Kosten für einen Löschungsantrag beim DPMA aufbringen wird. Billiger wäre es viele schöne Sterne beim DPMA anzumelden. Allerdings ist davon auszugehen, dass es sich bei der Anmeldung des roten Stern von Frau Horstmann um eine sittenwidrige bösgläubige Markenanmeldung handelt. Es spricht nichts dafür, dass Frau Horstmann der Urheber dieses Stern ist. Herr Spieker muss es auch wissen, denn Herr Salini von der Fa.Close-Up hat ständig T-Shirts mit rotem Stern bedruckt verkauft und war meiner Kenntnis nach Mandant von Spieker, als der noch bei Prof Hertin in der Kanzlei tätig war, insofern hatte Spieker darüber ausreichend Kenntnis. Ich war auch Mandant von Spieker.
    Mit rotem Stern bedruckte T-Shirts habe ich seit 1992 ständig verkauft. Auch die Firma Logo Shirt in Essen hat massenhaft Stern T-Shirts verkauft. Die Fa.Nastrovje-Potsdam, Fa.Weser Label, die Fa.EMP übrigens auch. In den 70ern nannten sich die Shirts “APO-Shirts”. Es gibt übrigens mehrere Versionen. Der rote Stern (Sowjetstern), der gelb umrandete (Vietnam), der gelbe(China). Von uns wäre niemand auf die Idee gekommen, sich einen roten Stern monopolisieren zu lassen, zumal ich es als Betrug empfunden hätte. Der Stern ist von irgendeinem Künstler mal gezeichnet worden. Er hat eine hohe ästätische Ausstrahlung. Ich möchte mal sehen, wie Spieker oder die Horstmann einen Stern zeichnen würden. Wäre wohl urkomisch. Jedenfalls ist der eindeutig geklaut, der als Marke geschützt ist. Spieker habe ich auch seinerzeit bei Prof.Hertin angesprochen. Er sagte mir, dass er bei der DPMA-Dame alles eingetragen bekommt. Übrigens an alle die es interessiert: spieker sagte mir auch, dass der Stern nur in dem rot geschützt ist, wie er eingetragen ist. Ein abweichendes Rot (rubinrot, zinnoberrot,scharlachrot) ist nicht vom Markenschutz umfasst. Also Freunde der Marken. Meldet Sterne an. Der Spass kostet € 300,00 Gebühr für 3 Klassen. Lustig wird es, wenn Spieker einen Widerspruch gegen solche Eintragungen einlegt. Ich stehe gerne als Zeuge bei Gerichtverhandlungen zur Verfügung. Würde ein absurdes Theater werden.

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