BPatG: Markenreise
Auch Patentgericht lässt „Markenreise“ nicht zu – Wortneuschöpfung rechtfertigt keinen Markeneintrag
Der Begriff „Markenreise“ kann nicht für Reisedienstleistungen monopolisiert werden. Mit einem aktuellen Beschluss (Az: 26 W (pat) 121/05) hat das Bundespatentgericht die Auffassung der Markenprüfer bei dem Deutschen Patent- und Markenamt bestätigt, dass dieser Begriff beschreibend und damit nicht schutzfähig sei.
Quelle: Markenbusiness
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