Alles Atzes!
Der unter dem Namen Atze Schröder bekannt Comedian hat die nachfolgenden, bisher unter seinem bürgerlichen Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten, Marken übernommen.
397 47 033
Atze Schröder
Nizzaklassen: 09, 41, 45
301 46 598
Atze Schröder Meisterwerke
Nizzaklassen: 09, 41, 42
303 17 168
Atze Schröder Goldene Zeiten
Nizzaklassen: 09, 41, 42
Als Markeninhaber wird seit 15.08.2007 folgender Markeninhaber geführt:
Schröder, Atze, 48157 Münster
Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 40. Kalenderwoche veröffentlicht.
Damit verschwindet jedoch nicht die Angabe des früheren Markeninhabers aus dem Markenregister.
Quelle: DPMA
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Comments
Wahrscheinlich hat Herr A**** schlichtweg “Atze Schröder” offiziell als Künstlernamen angenommen und somit die Grundlage dafür geschaffen, auch die Marken unter Führung des Künstlernamens zu registrieren. Nur das Ziel ist mir nicht klar, wird doch der vorherige Markeninhaber beim DPMA weiterhin angezeigt (vgl. https://dpinfo.dpma.de).
*editiert
stf
Folgendes Ergebnis: Der Künstlername besitzt hierzulande namensrechtlichen Schutz, als unterscheidungsfähiges Kennzeichen, bzw (untechnisch) “Marke”, aber darüber hinaus keine gesonderete rechtliche Qualität. Insb ist er ausdrücklich nicht in österr. Reisepässe udgl eintragbar.
Allerdings wurde das Recht zur Namensänderung in letzter Zeit zunehmend liberalisiert, und ist mittlerweile faktisch immer möglich, wenn auch nicht billig (~750 EUR, alles in allem). Man kann den Künstlernamen also recht einfach zum “echten” Namen machen.
[...] Seit neustem besitzt Atze sich selber – zumindest als Marken. Eine Marke besitzt die Marke. Helle Freude bei Hubertus, denn wenn Hubertus Atze besitzt und Atze den Atze, dann ist der Atze vom Atze des Hubertus dem Hubertus sein Atze. Oder? Damit jedoch niemand weiss, dass Atze dem Hubertus sein Atze ist, ist Atze jetzt stolzer Besitzer von ein paar achtstelligen Markennummern des deutschen Patent- und Markenamtes – übertragenermassen, denn dem Atze sein Hubertus bleibt die Markeneintragung erhalten. [...]
Kann eine Kustfigur Inhaber von derartigen Markenrechten sein? In seinem Personalausweis oder Führerschein steht ja schließlich auch nicht Atze Schröder.