Google erklärt googlen


Usage: ‘Google’ as noun referring to, well, us.
Example: “I just love Google, they’re soooo cute and cuddly and adorable and awesome!”
Our lawyers say: Good. Very, very good. There’s no question here that you’re referring to Google Inc. as a company. Use it widely, and hey, tell a friend.

Usage: ‘Google’ as verb referring to searching for information on, um, Google.
Example: “I googled him on the well-known website Google.com and he seems pretty interesting.”
Our lawyers say: Well, we’re happy at least that it’s clear you mean searching on Google.com. As our friends at Merriam-Webster note, to “Google” means “to use the Google search engine to find information about (as a person) on the World Wide Web.”

Usage: ‘Google’ as verb referring to searching for information via any conduit other than Google.
Example: “I googled him on Yahoo and he seems pretty interesting.”
Our lawyers say: Bad. Very, very bad. You can only “Google” on the Google search engine. If you absolutely must use one of our competitors, please feel free to “search” on Yahoo or any other search engine.

Quelle: Google Blog

via: Trademark Blog


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Comments

[…] Das Marken- und Patentrecht sollte den neuen Gegebenheiten angepaßt werden, darüber sind sich hier ja alle einig. Mein Vorschlag dazu: Patente: Patente werden nur noch zugelassen, wenn ein Produkt entwickelt ist. Der Patentinhaber sollte verpflichtet werden, dieses Produkt innerhalb von ca. 12 Monaten auf dem Markt anzubieten. Geschieht dies nicht erlischt automatisch das Patent. Damit könnte man das verschwinden wichtiger Erfindungen in der Schublade verhindern. Auf Personen, Tiere und Pflanzen sollte keine Patent Zulassung erfolgen. Patente auf Dinge des täglichen Lebens laufen grundsätzlich nach 24 Monaten aus. Diese Zeitspanne sollte ausreichen, um die Entwicklungskosten zu amortisieren, danach wird das Produkt ja auch weiterhin verkauft, so das auch ein Firmengewinn möglich ist. Markenschutz: Markennamen sollten nur noch bei Produkten (s. Patent) geschützt werden. Hierbei sollte beachtet werden, daß der Markenname aussagekräftig ist und so gewählt wird, daß eine Verwechslung mit anderen Produkten ausgeschlossen ist. Hier gibt es 2 Möglichkeiten: Phantasiebezeichnungen oder ausführliche Funktionsbeschreibung. Automatische löschung dieses Namens wenn nicht alle 6 Monate der Verkauf dieses Markenartikels nachgewiesen wird. Der Markenname ist danach nicht mehr zu schützen. z.B. ein bekannter Sportartikel Hersteller läßt seinen Firmen zum Markennamen erklären . Keine andere Firma darf diesen Namen tragen, bis dieser Hersteller seinen vertrieb einstellt. Einzelne Produkte dieser Firma werden nicht mehr separat geschützt sondern sie sind mit einer zusätzlichen Bezeichnung zu versehen. Dies läßt sich in allen Branchen durchführen, und auch die Vergabe von Lizenzen wäre geregelt. Diese gelten dann nur noch für die Fertigung des genau festgelegten Produktes. Dann hätten auch die Gerichte wieder Zeit sich um die wirklichen Wichtigen Sachen zu kümmern. mfg Ralf […]

[…] MarkenBlog » 2006 » Oktober Seit Oktober 2006 kann man eine Vielzahl von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt elektronisch anmelden. Elektronisch eingereicht werden […]

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