Obelix vs. Möbelix


Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des OLG Hamburg im Verfahren Obelix vs. Möbelix.

Hinkelsteine sind keine Einrichtungsgegenstände. Hä? Was Obelix gar nicht mag, ist nicht erklärt zu bekommen, was gerade geschieht.
Also lieber Obelix: Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden (Az: 5 U 188/04), dass ein Online-Möbelhaus namens “Möbelix” diesen Namen für sich nutzen darf. Könnten Hinkelsteine und Möbel verwechselt werden, wäre vielleicht alles ganz anders. So aber darf “Möbelix” weiter so heißen, trotz Deiner Erfolge als Comicheld. Leider hat es Dir nichts genützt, dass die Hamburger Richter bei Deinen Abenteuern mitfiebern.


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