Fundstück des Tages


Bildmarke (Registernummer: 30463300):

Beanspruchte Waren und Dienstleistungen:
09: Bespielte und wiederbespielbare Datenträger, insbesondere optische und magnetische Medien (Compact-Disks, DVDs, ROM-Disks, Festspeicher, Magnetaufzeichnungsträger); vorgenannte Datenträger insbesondere bespielt mit Texten, Bildern, Filmen, Tönen und Datenbankinformationen; Computer-Programme (gespeichert); Computer-Programme (herunterladbar); elektronisch herunterladbare Publikationen, Bücher, Broschüren, Texte, Datenbankinformationen, Bilder, Software, Filme, Musikstücke, Töne; belichtete Filme; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Computerperipheriegeräte, soweit in Klasse 9 enthalten; Spielekonsolen als Zusatzgeräte für Displays und Fernsehapparate; Videospielsoftware; Mauspads (Mausmatten) 16$Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Poster; Buchbindeartikel; Fotografien; Schreibwaren; Kugelschreiber, Bleistifte, Filzstifte, Tintenstifte; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Papeteriewaren, insbesondere Aufkleber, Sticker 18$Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Einkaufstaschen, Geldbörsen, Aktentaschen, Dokumentenmappen; Regenschirme, Sonnenschirme
21: Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten; Behälter und Geräte für den Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert)
25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
28: Spiele; Spielzeug; Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten
30: Kaffee, Tee, Zucker; Teigwaren; Gebäck; Süßwaren; Bonbons, Konfekt; Zuckerwaren
41: Aus- und Weiterbildung, Unterricht, insbesondere auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Konzerten, Symposien; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckerzeugnissen und Texten (ausgenommen Werbetexten) auch in elektronischer Form, im Internet sowie auf elektronischen Datenträgern; Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten)
42: Prüfung, Überwachung, Verwaltung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte; Recherchen nach gewerblichen Schutzrechten; technische Beratung und Begutachtung, technische Recherchen; Erstellung und Wartung von Programmen für die Datenverarbeitung; Vermietung von Computer-Software; Vermietung von Zugriffszeiten zu Datenbanken

Inhaber:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, dieses vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts, München

Anmeldetag: 10.11.2004
Tag der Eintragung in das Register: 17.11.2004

Quelle: DPMA


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Comments

Meines Erachtens ist die Marke bezüglich der Dienstleistungen “Prüfung, Überwachung, Verwaltung und Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte” — wenn man der herrschenden Lehre folgt — wohl nichtig oder die Marke vermag bezüglich dieser Dienstleistungen nichts rechtserhaltend benutzt zu werden. Hoheitliche Tätigkeiten gelten bis anhin nicht als verletzender und rechtserhaltender Markengebrauch. Von daher macht eine Eintragung für diese Dienstleistungen keinen Sinn.

Ob allerdings eine solche Privilegierung (bezüglich Verletzungshandlungen) resp. Bestrafung (bezüglich Rechtserhaltung) sinnvoll ist, bezweifle ich allerdings.

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