Opel Marke auf Modellautos


In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwaltes DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in der Rechtssache C-48/05 Adam Opel AG gegen Autec AG zur Frage der unbefugten Markenbenutzung auf Modellfahrzeugen dem EuGH die unbefugte Markenbenutzung zu verneinen.

Die Benutzung eines eingetragenen Zeichens für Spielzeug stellt keine Benutzung als Marke im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 89/104 dar, wenn der Hersteller eines Spielmodellautos ein real existierendes Vorbildfahrzeug in verkleinertem Maßstab einschließlich der auf dem Vorbild angebrachten Marke des Markeninhabers nachbildet und in Verkehr bringt.

via Recht und Alltag

Bericht auch bei Markenbusiness.


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