g.g.A. Anmeldung: Westfälischer Knochenschinken
Für die Bezeichnung Westfälischer Knochenschinken ist beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe gestellt worden.
Der Antrag ist vom Westfälische Schinken- und Wurstspezialitäten e.V. aus Nottuln eingereicht worden und erstreckt sich auf Fleischerzeugnisse. Als geografisches Gebiet wird der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg), die niedersächsischen Orte 48465 Schüttorf, 48455 Bad Bentheim und 48499 Salzbergen benannt.
Zur Etikettierung soll nachfolgendes Zeichen dienen:
Quelle DPMA
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