BPatG: Kornjuwel

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 524/22 entschied das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren, dass die Wortmarke “Kornjuwel” vom Deutschen Patent- und Markenamt richtigerweise für Waren der Klasse 33 zurückgewiesen wurde. Die Zurückweisung für Waren der Klasse 32 wurde jedoch für diverse Waren aufgehoben. Dazu führte das Gericht aus:

Der Verkehr geht daher nicht ernsthaft davon aus, dass mit „Kornjuwel“ bezeichnete Mineralwässer; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke; Fruchtsäfte tatsächlich aus bzw. mit
Korn, sei es Getreidekorn oder seien es Obstkörner, hergestellt werden. Deshalb kann er durch das Anmeldezeichen auch nicht irregeführt werden.

Quelle: BPatG

Wem gehört die Dubai Schokolade?

Aktuell ist Dubai Schokolade in aller Munde. Es wird über Unterscheidungskraft, Freihaltebedürnis, täuschende Angaben und Herkunftshinweis diskutiert.

In den europäischen Markenregistern finden sich derzeit 21 Markenanmeldungen mit den Wortbestandteilen “Dubai Schokolade” oder “Dubai Chocolate”.

Keine der Marken ist derzeit eingetragen.

Im Detail handelt es sich um folgende Markenanmeldungen: