Anti-Piraterie-Weltkongress

Der diesjährige Kongress zur globalen Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie findet vom 1.-3. Dezember in Cancun in Mexico statt. Die Anti-Piraterie-Initiative BASCAP der Internationalen Handelskammer (ICC) ist Partner des Kongresses, der bereits zum fünften Mal von Interpol, der WIPO (World Intellectual Property Organization) und dem Weltzollrat veranstaltet wird.

Quelle: Original ist genial

Cayman: Sportwagen oder Gummischlappe

Markenstreit um Cayman zwischen Porsche und dem Schuhproduzenten Crocs.

Unter Berufung auf den jüngsten Quartalsbericht der Crocs, Inc. berichtet footnoted, dass die Dr. Ing. H.c.F. Porsche AG den Plastikschuhhersteller wegen der Verwendung des Zeichens “Cayman” erst abmahnte und nunmehr auf Unterlassung verklagt. Leider sind die genauen Inhalte der Abmahnung und Klage unbekannt. Doch schauen wir uns das Thema einmal an:

Porsche ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke “Cayman” (EM 003915766). Die Marke ist eingetragen für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 12, 14, 16, 18, 25 (unter anderem Schuhwaren), 28 und 37, wobei die Kennzeichnung für das Fahrzeug “Cayman” die bekannteste Markennutzung sein dürfte.

Quelle: Markenserviceblog

BPatG: Stadtwerke Dachau

27 W (pat) 166/09

Leitsätze:
Stadtwerke Dachau

1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.

2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und “Stadtwerke” enthalten eine unter-scheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.

3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein (Anschluss an BGH a. a. O. – Bundesdruckerei).

Quelle: Bundespatentgericht

Bullerbü zieht um

Die Saltkråkan AB aus Lidingö in Schweden hat die Wort-/Bildmarke “Bullerbü” (Registernummer: 30 2009 017 565) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 24.03.2009 Schutz in der Klasse 35.
Beansprucht werden die Dienstleistungen:

Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet und im Ladenlokal in den Bereichen: Spielwaren, Sportwaren, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Dekorationswaren

Quelle: DPMA