Eben noch Aussenminister und dann Kneipen Maskottchen als Batman-Dumbo-Hybrid im Markenregister…

Registernummer: 302009059079
Nizzaklassen: 41, 43
Rechtsstand: Angemeldet
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Eben noch Aussenminister und dann Kneipen Maskottchen als Batman-Dumbo-Hybrid im Markenregister…

Registernummer: 302009059079
Nizzaklassen: 41, 43
Rechtsstand: Angemeldet
Quelle: DPMA
Die Nomen International Deutschland GmbH zieht eine positive Bilanz für das Jahr 2009. Zahlreiche neue Markennamen gingen mit ihrer Hilfe an den Start. Getauft wurden Unternehmen, Konsumgüter, Autos und Internet-Portale.
Gerade in Krisenzeiten sind Namen mehr als Schall und Rauch. Sie machen Produkte und Unternehmen attraktiv und wiedererkennbar. Allein im Jahr 2008 wur-den in Deutschland rund 74.000 neue Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet. Damit sind im deutschen Markenregister inzwischen fast 780.000 Marken registriert. Um da noch eine freie Nische zu finden, müssen Profis ans Werk. Neue Namen sollen sich von der Masse abheben, sprachlich und juristisch umfassend abgesichert sein und der Zielgruppe gefallen. Mehrere Wochen braucht Nomen, um diesen Spagat zu meistern. „Der Sicherheitsgedanke steht für unsere Kunden im Vordergrund“, erläutert Sybille Kircher, geschäftsführende Gesellschafterin von Nomen. „Unsere Aufgabe ist es Namen zu finden, die im Markt schnell und sicher funktionieren und die Produkte zum Erfolg führen.“ Von Nomen stammen etwa die RWE-Unternehmensmarke „Amprion“, der Duft „Idylle“ von Guerlain, die Sonderedition Smart „Highstyle“, die Servicemarke „Deutsche Post Extrabox“ sowie „Persil ActicPower” für ein neues Flüssigwaschmittel von Henkel. Als letzte Referenz ging in diesem Jahr das Heimwerkerportal „1-2-do.com“ von Bosch an den Start.
Quelle: Pressemitteilung Nomen International Deutschland GmbH
Schon seit dem Jahr 2000 versuchte der „Neuseenland e.V.“, sich die Namensrechte zu sichern. Jetzt hat es geklappt. Das Problem: Viele, die sich an den Ufern im Leipziger Süden eine Existenz aufgebaut haben, sollen nun die Namen ihrer Unternehmen ändern.
Quelle: Bild.de
Interessanterweise ist die Wortmarke Neuseenland bereits seit dem Jahre 2002 in das Markenregister eingetragen. Unter der Registernummer 30082345 genießt die Marke mit Priorität vom 08.11.2000 Schutz in den Klassen 35, 41 und 42. Markeninhaber ist der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V..
Dieser Verein hat im April 2009 zusätzlich eine Wort-/Bildmarke zur Anmeldung gebracht.
Registernummer: 302009021355

Nizzaklassen: 16, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 43, 44
Quelle: DPMA
Auch wenn der Job ja schon längst weg ist – weil es etwas Markenrechtliches ist – mal vom MarkenBlog ein paar BILD Korrekturen:
1. Die Markenrechte versucht sich der Verein nicht seit 2000 zu sichern, sondern er besitzt sie mit Wirkung vom 08.11.2000.
2. Deshalb hat es auch nicht jetzt geklappt, sondern “jetzt”, nämlich am 14.08.2009 ist die Wort-/Bildmarke “LEIPZIGER NEUSEENLAND” in das Markenregister eingetragen worden.
3. Ob auf Basis dieser Wort-/Bildmarke Dritten die Nutzung der Bezeichnung “Neuseenland” untersagt werden kann, ist durchaus fraglich.
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag dem 15.12.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 244 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302008078191

Nizzaklasse: 29
302008078569

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 41, 42
Zurückgezogen / Zurückgenommen
302008081249

Nizzaklasse: 45
302008078178

Nizzaklassen: 09, 16, 35
Quelle: DPMA
Ein Weinhändler darf einen trockenen Riesling, der am 6. Dezember geerntet wurde, unter der Bezeichnung “Sankt Nikolaus” anbieten. Er verstößt damit nicht gegen das Markenrecht, wenn ein konkurrierender Weinhändler ein eingetragenes Markenrecht an einer ähnlich lautenden Bezeichnung besitzt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Quelle: Kostenlose-Urteile.de
Oberlandesgericht Hamm; Urteil vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 4 U 61/09]