Logoverwirrung – Airlines streiten

Vor zehn Tagen hat die private österreichische Business-Airline MAP mit einer Ankündigung für Aufregung gesorgt: Sie wolle als “Austriair” im Frühjahr Wien-Frankfurt im täglichen Linienbetrieb fliegen und auf längere Sicht auch die Russland-Strecke der AUA übernehmen. Jetzt zog die AUA mit lautem Gepolter gegen ein aufgetauchtes Austriair-Logo ins Gefecht. Tatsächlich sieht das beim Patentamt eingereichte Logo (Bild) dem der AUA zum Verwechseln ähnlich. Der Herausforderer rudert nun plötzlich zurück: Man werde nicht als “Austriair” fliegen…

Quelle: krone.at

Im Markenregister der Europäischen Gemeinschaft ist das Logo der Austrian Airlines AG unter der Registernummer 3349561 eingetragen.


Beansprucht wird mit Priorität vom 16.10.2003 Schutz in den Klassen 18, 35, 39 und 43.

Eine “Austriair” Markenanmeldung findet sich dagegen noch im Markenregister des DPMA.

Registernummer: 302009070763

Anmeldedatum 17.12.2009
Nizzaklasse: 39

Quelle: DPMA, HABM

Kein Schutz für den Kloß aus Thüringen

Das Bundespatentgericht hat nach einem Bericht der Thüringer Allgemeine den Schutz für die geografische Herkunftsangabe “Thüringer Klöße” (Registernummer: 30099005.7) gekippt.

Die Münchener Richter argumentierten, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb des Freistaats produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt.

Die Gefahr aus dem Register

Unter der Schlagzeile “Panne im Patentamt” berichtet Bild.de über die Veröffentlichung eines neuen Fahrzeugdesigns.

Amtlicher Frühstart! Der neue Kia Sportage sollte eigentlich erst auf dem Genfer Salon 2010 enthüllt werden – Fotos aus den Akten des Europäischen Patentamts zeigen ihn aber schon jetzt.

Unter der Nummer 001652744-0001 findet man das am 28.12.20009 angemeldete Geschmacksmuster der Kia Motors Corporation in der Geschmacksmusterdatenbank des HABM.


(Quelle: HABM)

Ob jetzt ein Fehler im Amt oder seitens des der Anmelderin bei der Anmeldung unterlaufen ist, lässt sich kurzfristig wohl nicht klären. Grundsätzlich bietet das Geschmacksmuster jedoch die Möglichkeit der Aufschiebung der Bekanntmachung, um derartige vorzeitige Veröffentlichungen zu verhindern.

EINGETRAGEN UND TEILWEISE BEKANNT GEMACHT (Teil A.2 des Blattes für Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

Ein Geschmacksmuster wechselt in diesen Verfahrensstand, wenn es in das Register der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) eingetragen und wenn die Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wurde. In diesem Fall werden nur begrenzte Informationen online in dem Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und in RCD-ONLINE bekannt gemacht. Die Wiedergabe des Geschmacksmusters wird nicht bekannt gemacht. Das Geschmacksmuster kann bis zu 30 Monaten in diesem Verfahrensstand verweilen.

Quelle: HABM

MontagsMarken 04. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 26.01.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 243 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009004993

Nizzaklasse: 21

302009004751

Nizzaklassen: 25, 33, 43

302009004737

Nizzaklassen: 03, 18, 25

302009004673

Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA