Die Gefahr aus dem Register


Unter der Schlagzeile “Panne im Patentamt” berichtet Bild.de über die Veröffentlichung eines neuen Fahrzeugdesigns.

Amtlicher Frühstart! Der neue Kia Sportage sollte eigentlich erst auf dem Genfer Salon 2010 enthüllt werden – Fotos aus den Akten des Europäischen Patentamts zeigen ihn aber schon jetzt.

Unter der Nummer 001652744-0001 findet man das am 28.12.20009 angemeldete Geschmacksmuster der Kia Motors Corporation in der Geschmacksmusterdatenbank des HABM.


(Quelle: HABM)

Ob jetzt ein Fehler im Amt oder seitens des der Anmelderin bei der Anmeldung unterlaufen ist, lässt sich kurzfristig wohl nicht klären. Grundsätzlich bietet das Geschmacksmuster jedoch die Möglichkeit der Aufschiebung der Bekanntmachung, um derartige vorzeitige Veröffentlichungen zu verhindern.

EINGETRAGEN UND TEILWEISE BEKANNT GEMACHT (Teil A.2 des Blattes für Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

Ein Geschmacksmuster wechselt in diesen Verfahrensstand, wenn es in das Register der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) eingetragen und wenn die Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wurde. In diesem Fall werden nur begrenzte Informationen online in dem Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und in RCD-ONLINE bekannt gemacht. Die Wiedergabe des Geschmacksmusters wird nicht bekannt gemacht. Das Geschmacksmuster kann bis zu 30 Monaten in diesem Verfahrensstand verweilen.

Quelle: HABM


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