Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 984 vom 03.08.2010:
Lost in Ost
Raucher-Liga
Mein Ex kann
Sind denn alle Männer Schweine?
DIE NACHT MIT…
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 984 vom 03.08.2010:
Lost in Ost
Raucher-Liga
Mein Ex kann
Sind denn alle Männer Schweine?
DIE NACHT MIT…
Quelle: Titelschutzanzeiger
In der 30. Kalenderwoche wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt der folgende Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung veröffentlicht:
Schutzkategorie: g.U.
Aktenzeichen: 31 2009 000 002.5
Weideochse vom Limpurger Rind / Limpurger Weideochse
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.1 Fleisch, frisch
Etikettierung:

Quelle: DPMA
Die aktuelle Ausgabe 07-08/2010 des Blatts für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
Unter dem Titel Top-Kanzleien 2009 beschäftigt sich die Zeitschrift markenartikel ausführlich mit dem deutschen Rechtsmarkt für Markenanmeldungen.

Quelle: markenartikel 8/2010 S. 90ff. Top-Kanzleien 2009
Wie im Vorjahr geht die Betrachtung über die reinen Anmeldezahlen hinaus und ermittelt für die Top-Kanzleien z.B. auch eine Eintragsungsquote. Zusätzliche Informationen sind den verschiedenen Statements befragter Kanzleien zu entnehmen.
Leider ist der Artikel online nicht verfügbar. Umso mehr freue ich mich, dass die Redaktion markenartikel einer Veröffentlichung im MarkenBlog zugestimmt hat.
Zum kompletten Artikel (4 Seiten PDF)
Vielen Dank!
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
306 16 187
FamilienLotsin
Nizzaklassen: 41, 44, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
302009041995

Nizzaklassen: 12, 25, 27
Rechtsstand: Zurückgezogen / Zurückgenommen
Begründung: Gebührenmangel (§ 6 Abs. 2 PatKostG)
Quelle: DPMA
Ob die Volkswagen AG die Verwendung der Marke gutgeheißen hätte, darf bezweifelt werden.