Der britische Fernsehsender Sky sieht offenbar durch die Marke “skype” seine Markenrechte verletzt. Die British Sky Broadcasting Group plc hat diversen Gemeinschaftsmarkenanmeldungen mit dem Wortbestandteil “skype” widersprochen. Nach einem Bericht des britischen marketingmagazine laufen auch in Norwegen, Indien und Brasilien entsprechende Verfahren.
Fuchsschwanz & Klappscheinwerfer – Revival für Manta und GT?
Opel-Betriebsratschef Klaus Franz fordert die Neuauflage legendärer Modelle wie Manta und GT. Mit emotionalen Autos soll das angekratzte Ansehen des Rüsselsheimer Autobauers verbessert werden.
Quelle: Focus
Im Markenregister datiert die älteste “Manta” Marke von 1970. Unter der Registernummer 867695 führt das DPMA die Wortmarke mit Schutz in der Klasse 12 für “Personenkraftwagen -ausgenommen Kombinationswagen und Omnibusse- mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung”.
Die Wortmarke “OPEL GT” (EU Marke Registernummer: 4189247) stammt aus dem Jahr 2004. Beim DPMA wurde 2005 noch eine identische Wortmarke nachgeschoben.
Quelle: DPMA
75 Jahre Jaguar
Zum 75. Geburtstag des Jaguars berichtet das Handelsblatt.
Die britische Marke übt seit Jahrzehnten eine außergewöhnliche Faszination aus, die auf der Verbindung von Sportlichkeit mit Luxus und Design fußt. Laut dem visionären Firmengründer William Lyons sollte jeder Jaguar innovativ, aufgregend und stets unverwechselbar sein. Das gelang in 75 bewegten Jahren Firmengeschichte allerdings nicht immer.
Die älteste “Jaguar” Marke im deutschen Markenregister stammt von 1949. Unter der Registernummer 604656 führt das DPMA die Wortmarke in der Nizzaklasse 12.
Die berühmte Raubkatze findet sich als Wort-/Bildmarke erst 1990 im Markenregister.

Registernummer: DD654143
Nizzaklassen: 03, 09, 12, 14, 33
Quelle: DPMA
Löschungen (31/2010)
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
396 41 807
BRIDGE
Nizzaklassen: 36, 37, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
398 47 515
COMPRINTA
Nizzaklasse: 07
Verfall (§ 49 MarkenG)
300 54 655
i-RAP
Nizzaklassen: 01,05,10,42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
300 54 655
i-RAP
Nizzaklassen: 01,05,10,42
Verfall (§ 49 MarkenG)
304 48 552
Praterinsel
Nizzaklassen: 35, 36,41,43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
30 2008 079 381

Nizzaklassen: 35, 38
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Siegreicher Storch
Storch Heinar, der größte Modedesigner aller Zeiten (GRÖMAZ), ist beglückt. „Ich habe soeben im Nürnberger Modeverbrecherprozess meinen Gegner vernichtend geschlagen“, teilte er den begeisterten Massen unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit.
Wie bereits vor einigen Wochen im Rahmen der mündlichen Verhandlung angedeutet worden war, musste die als klagefreundlich bekannte Mediatex GmbH und Inhaberin der Modemarke „Thor Steinar“ vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine empfindliche Niederlage einstecken. Storch Heinar siegte auf ganzer Linie. Der Richter hat heute die Klage im Grundsatz abgewiesen.
Quelle: Endstation Rechts
Thor Steinar ./. Storch Heinar – wir warten aufs Urteil
Der Rechtsstreit zwischen der bei Rechtsradikalen beliebten Modemarke “Thor Steinar” und dem Satire-Label “Storch Heinar” steht vor der Entscheidung. Das Landgericht Nürnberg fällt heute sein Urteil, ob sich die Schweriner Persiflage-Marke der Verletzung der Markenrechte und der Verunglimpfung schuldig gemacht hat.
Quelle: NDR