Kann Apple “Pad” monopolisieren?

Angesichts von 120 eingetragenen und angemeldeten Marken in den Markenregistern von DPMA und HABM, die in der Klasse 09 und bei Beanspruchung der Waren Computer den Namensbestandteil “Pad” am Ende des Markentextes aufweisen, scheint ein Monopolisierungsanspruch Apples sehr weit hergeholt.
Man denke hier beispielsweise nur an die frühere IBM, nunmehr Levono Marke “Think Pad” mit Priorität von 1990.

Liste der 120 …Pad Marken im Überblick (PDF).

Unbekannt ist allerdings, ob der Namenswechsel von WePad zu WeTab einen Rechtsstreit mit Apple oder einem anderen Markeninhaber vermeiden soll oder nur eine geschickte Marketingaktion darstellt.

WeTab statt WePad

IPNotiz informiert über den Namenswechsel beim Tablet PC formerly known as “WePad”.

Zuletzt waren immer wieder Gerücht über einen möglichen Markenstreit mit Apple wegen des Namensbestandteils “Pad” kolportiert worden.

Die neue Marke “WeTab” (Nr.: 9064502) wurde bereits am 28.04.2010 beim Harmonisierungsamt für den Binnanmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.

Die als Europäische Gemeinschaftsmarken angemeldeten Marken “WePad” (Nr.: 8926123) und “WePad OS” (Nr.: 9037409) sind dann wohl hinfällig.

Google hat sein Logo überarbeitet

Das Design Tagebuch informiert über das “aufgehübschte” Google Logo.


Quelle: Design Tagebuch

Das Markenserviceblog beleuchtet die markenrechtlichen Regelungen und Konsequenzen für die Anpassung oder gestalterische Modernisierung eines Logos.

Die Frage wird durch § 26 Abs. 3 MarkenG beantwortet:

Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern.

Dieser Norm kommt große praktische Bedeutung zu, da Zeichen regelmäßig dem Zeitgeschmack angepasst werden. Ob eine den kennzeichnenden Charakter einer Marke verändernde Abweichung vorliegt, richtet sich danach, ob der Verkehr, sofern er die eingetragene Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH GRUR 2008, 714, 716 – idw).

Als zulässige Änderungen sind Modernisierungen in Schrift und Bild zu bewerten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26 Rn. 112), insbesondere dann, wenn beibehaltene grafische Gestaltungselemente im Vordergrund stehen (BGH GRUR 1989, 510, 512 – Teekanne II).

Löschungen nach Widerspruch (17/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 37 464
Lanton
Nizzaklasse: 05

306 06 860
Wombits
Nizzaklassen: 09, 28, 41

307 54 577
TopTex
Nizzaklassen: 10, 16, 24

307 70 170
SaliGene
Nizzaklassen: 01, 05, 42, 44

30 2008 000 948
FELIVIA
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA