Einstweillige Verfügung: iPod ./. eiPott

Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol

Gigant Apple hat einem Eierbecher der koziol »ideas for friends GmbH aus Erbach im Odenwald den Kampf angesagt. Unglaublich, aber wahr: der designige eiPOTT stellt offenbar eine gravierende Gefahr für die Marke Apple dar.

Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. [Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10].

Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple.

Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich koziol den Umstand zu Nutze mache, „dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“

Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht erkennen.“

Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.

Zudem handele es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten wie z.B. ein Eierkocher. Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.

Quelle: Pressemitteilung der Koziol »ideas for friends GmbH

MontagsMarken 34. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 24.08.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 218 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009050011

Nizzaklassen: 35, 36

302009051931

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25, 35, 36, 37, 39, 41, 42

302009051628

Nizzaklassen: 25, 28, 41

302009030461

Nizzaklassen: 35, 36, 38, 41

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (32/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 04 362

Nizzaklasse: 42

306 06 652
GelTec
Nizzaklassen: 09, 37

306 48 759

Nizzaklassen: 41, 43

306 67 650
Diky
Nizzaklasse: 25

30 2008 052 224

Nizzaklasse: 43

30 2009 023 742
apoleo
Nizzaklassen: 39, 44

Quelle: DPMA