Material Girl – Markenproblem für Madonna

Es kann nur eine geben – eine Modelinie mit dem Namen Material Girl! Der US-Bekleidungshersteller L.A. Triumph Inc. verklagt Madonna, weil sie eine gleichnamige Modelinie herausgebracht hat. Dabei hatte die Pop-Ikone den Song doch schon in den achtziger Jahren gesungen.

Quelle: fabeau.de

Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa droht der Modemarke von Madonna Ungemach. Bereits 2004 wurde die Wortmarke “MATERIAL GIRL” unter der Registernummer 3637873 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Der Schutzbereich umfasst die Klassen 14, 25 und 44.
Am 12.03.2010 wurde von der MG Icon LLC aus New York die Wortmarke “MATERIAL GIRL” für die Klassen 03, 09, 14, 18 und 25 angemeldet. Gegen diese Markenanmeldung wurde bereits von der Inhaberin der älteren Marke Widerspruch erhoben.

Löschungen nach Widerspruch (33/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 46 035
Nano-B-tox
Nizzaklasse: 03

307 16 882
Frida
Nizzaklasse: 41

307 35 745

Nizzaklasse: 09

307 46 128
CANALETTO
Nizzaklasse: 43

307 69 327

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 25, 28

307 69 530
Hard Eddy
Nizzaklassen: 18, 25

30 2008 081 136
VOVAL
Nizzaklasse: 03

Quelle: DPMA

Don’t mess with the Jedis

Markenärger für den Hersteller eines “gedankengesteuerten Headsets”.

Das Produktionsstudio von George Lucas, dem Schöpfer der StarWars-Filme, hat eine Klage gegen das Unternehmen Jedi Mind Inc. eingereicht. Diese würden die Markenrechte von LucasFilm verletzen, da man gedankengesteuerte Headsets herstellt, deren Bezeichnung einen Bezug zu Star Wars haben soll.

Quelle: gulli

Auch in Europa ist die Benutzung von “Jedi” Bezeichnungen nicht empfehlenswert. Unter der Registernummer 3494259 führt das HABM die Wortmarke “JEDI” in den Nizzaklassen 09, 16 und 28. Auch in der Klasse 25 ist die Marke (Registernummer 4354528) europaweit geschützt.

Quelle: HABM

Löschungen (33/2010)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

874 297

Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 172 811

Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 172 812

Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 172 813

Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 172 814

Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 001 025
THERMAL
Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 001 026
Thermal
Nizzaklasse: 11
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 10 521
NETCAST
Nizzaklasse: 09
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 46 470
TOMATIS-Institut
Nizzaklassen: 09, 16, 41, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 79 433
CommSoft
Nizzaklassen: 35, 38, 39, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 54 629
Aventinus
Nizzaklassen: 29, 30, 33, 37
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 01 447
Lachspraline
Nizzaklasse: 29
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 064 988
GOH Grundsätze ordnungsmäßiger Honorarberatung
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 36, 38, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA